LAVES untersucht Verpackungen für Erfrischungsgetränke & Co.
Im Rahmen des Verbraucherschutzes sorgt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dafür, dass sichere Lebensmittel verzehrt und getrunken werden können. Neben der Untersuchung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Getränken, Keksen und Knabbereien sowie anderen Lebensmitteln ist gemäß Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auch die Überprüfung der jeweiligen Verpackungen und Umhüllungen notwendig. Aus ungeeigneten Verpackungen oder Umhüllungen können Stoffe übergehen und damit das Lebensmittel geschmacklich und stofflich verändern.
Verpackungen und Umhüllungen können aus Metall, Glas, Keramik, Kunststoff, Papier, Pappe, Holz oder Textilien bestehen. Zu den wichtigen Rohstoffen für Verpackungen gehören Papier und Karton sowie Metallfolien, teilweise als Mehrschichtsysteme, die üblicherweise bedruckt werden. Neben dem Einsatz von Rohstoffen finden eine große Zahl von Hilfsstoffen, Farbmitteln und Druckhilfsmitteln bei der Herstellung und "Veredlung" der Papiere und Kartons Verwendung. Fotoinitiatoren, wie zum Beispiel Benzophenon und Isopropylthioxanton, sind Bestandteile von Druckfarben, welche in Sekundenbruchteilen mit Bestrahlung durch UV-Licht ausgehärtet werden können.
Die Überprüfung der Einhaltung von EG-Verordnungen und Regelungen nach dem nationalen Recht soll gewährleisten, dass Verpackungen nach "Guter Herstellungspraxis" hergestellt und verwendet werden.
Das Institut für Bedarfgegenstände Lüneburg untersuchte 2009 Verpackungen von Erfrischungsgetränken sowie Milchprodukten nach dem Fotoinitiator ITX (Isopropylthioxanton). Dabei wurden (monomere) Fotoinitiatoren, hier Benzophenon, 4-Methylbenzpophenon und DMPAP(2,2 Dimethoxy-2-phenylacetophenon), gefunden. Bereits im Jahr 2006 wurden ebenfalls solche Verpackungen untersucht - mit dem gleichen Ergebnis. Obwohl bekannt ist, dass diese Druckhilfsstoffe aufgrund ihrer geringen Molekülgröße, Barrieren überwinden können und aus der Verpackung über mehrere Schichten auf das Lebensmittel übergehen können, werden diese Verpackungen weiterhin genutzt.
Neu war allerdings, dass ein Übergang nicht nur auf Lebensmittel wie Erfrischungsgetränke und Milcherzeugnisse erfolgen kann, sondern auch auf sogenannte "Trockene Lebensmittel" wie Kekse oder Knabbereinen. Dieser Übergang kann auch auftreten, wenn eine Kunststoffzwischenschicht oder zusätzliche Folie verwendet wurde. Der Übergang ist abhängig von der Lagerdauer und den Lagerbedingungen sowie der Art und Schichtdicke einer Folie als Zwischenverpackung.
Verschiedene Problembereiche wurden bei den Untersuchungen im LAVES Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg (IfB LG) bei Verpackungen/Umhüllungen berücksichtigt. Dazu gehörten auch die Fotoinitiatoren in Getränkekartons (Mehrschichtsystem) und Gebäckverpackungen (Kekse, Knabbereien) aus Papier, Karton mit und ohne Kunststoff-Folien als Zwischenverpackung.
Übersicht Untersuchungen
Fotoinitiator |
Benzophenon mg/kg in der Verpackung |
4-MBP mg/kg in der Verpackung |
DMPAP mg/kg in der Verpackung |
Probenzahl |
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Ingesamt 21 Gebäckverpackungen |
10 positiv min. 1,37 max. 11,4 |
4 positiv min. 17,8 max. 572,3 |
3 positiv min. 58,3 max. 81,9 |
Insgesamt 5 Getränkeverpackung im Jahr 2009 |
3 positiv: Spuren |
3 positiv : Spuren |
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Insgesamt 43 Getränkeverpackung im Jahr 2008 |
7 positiv: Spuren |
Seit der ITX Problematik (aktuell keine positiven Befunde) zeigt sich eine Veränderung im Druck von Getränkeverpackungen dahingehend, dass kritische Fotoinitiatoren wie Benzophenon aktuell nur noch in Spuren nachgewiesen wurden. Bei trockenen Lebensmtteln, wie zum Beispiel Gebäckverpackungen wurden Fotoinitiatoren inbesondere 4-MBP und DMPAP in erheblichen Mengen nachgewiesen.
Die EFSA (European Food Safety Authority) hat Benzophenon neu bewertetet. Für Benzophenon wurde ein TDI (Tolerabel-daily-Intake = tolerierbare, tägliche, lebenslange Aufnahme, ohne dass gesundheitliche Schädigungen auftreten) von 0,03 mg pro kg Körpergewicht (KG) festgelegt. Dieser TDI Wert kann nicht auf 4-MBP und Hydroxybenzophenon übertragen werden, da hierzu ausreichende Daten zur toxikologischen Bewertung fehlen. Die EFSA geht zurzeit davon aus, dass zukünftig auch keine Anwendung von 4-MBP mehr stattfinden wird. Die zukünftige Aufgabe des LAVES IfB LG ist es, zu prüfen, ob weiterhin 4-MBP als Fotoinitiator eingesetzt wird und die Migrations- Höchstmengen (TDI) für Benzophenon im Lebensmittel eingehalten werden. Auch auf die Verwendung anderer Fotoinitiatoren –wie DMPAP- wird das LAVES auch zukünftig in Form von Stichprobenanalysen kontrollieren.