Gut in Form: Küchenutensilien aus Silikon
Das Institut für Bedarfsgegenstände des LAVES untersucht regelmäßig Backformen aus Silikon
Silikon muss sorgfältig verarbeitet werden
Flüchtige Substanzen gehen in das Backgut über
Untersuchungen des LAVES
Praktische Tipps
Silikon hat vielfältige Einsatzbereiche. Längst wird es auch für die Herstellung von Küchenutensilien verwendet. Inzwischen findet sich Silikon in Formen für Kuchen, Aufläufe, Brot und Desserts, in Backunterlagen, Koch- und Backpinseln sowie Teigschabern. Die Silikonformen können zum Backen, Garen und Frosten verwendet werden und sind nach Angaben der Hersteller für Spülmaschine, Backofen und Mikrowelle geeignet.
Silikon muss sorgfältig verarbeitet werden
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen das Material, weil sich Kuchen und Kleingebäck problemlos aus der Form lösen – und diese sich anschließend kinderleicht reinigen lässt. Produkte aus Silikon sind robust und gehen nicht kaputt, falls sie doch einmal auf den Boden fallen sollten. Auch bei der Aufbewahrung haben sie einen großen Vorteil: Das Material ist sehr elastisch und die Küchenhelfer lassen sich notfalls falten, aufrollen und so platzsparend in Schubladen und Schränke stapeln. Nach dem Aufrollen kehren sie einfach zu ihrer alten Form zurück. So unterschiedlich wie die Motive und Formen ist auch die Qualität der Backformen. Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestehen gegen die Verwendung von Silikon bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen grundsätzlich keine Bedenken. Die Bedarfsgegenstände müssen sich aber für die vorgesehene Verwendung eignen und dürfen unter anderem, bezogen auf ihr Gesamtgewicht, nicht mehr als 0,5 Prozent flüchtige organische Verbindungen abgeben. Artikel aus Silikon, die sachgemäß – also nach Guter Herstellungspraxis – hergestellt wurden, werden in der Regel thermisch nachbehandelt. Zur Minimierung der Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen ins Lebensmittel sollen alle Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Silikon nach der Herstellung ausgeheizt werden: sogenanntes Tempern. Dieser Schritt ist aufwendig und mit hohem Energieeinsatz sowie hohen Kosten verbunden – gelegentlich versuchen einige Hersteller (zum Beispiel aus Drittländern), diese Kosten zu umgehen. Bei solchen Silikonutensilien, unter anderem bei Backformen, werden dann oft erhöhte Werte bei flüchtigen organischen Substanzen festgestellt. Sie entsprechen daher nicht der Guten Herstellungspraxis nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Verordnung Nummer 1935/2004 und §31 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB).
Flüchtige Substanzen gehen in das Backgut über
Bei minderer Qualität kann Silikon beim Erhitzen flüchtige Substanzen abgeben, die dann in das Backgut übergehen. Eine unmittelbare Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist zwar nicht zu befürchten, dennoch müssen Lebensmittelkontaktmaterialien gemäß der oben genannten EG-Verordnung so hergestellt werden, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die „geeignet sind, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen“.
Untersuchungen des LAVES
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES untersucht regelmäßig Küchenutensilien aus Silikon. Dazu gehören neben Flaschen, Bechern, Outdoor-Geschirr und Co. auch verschiedene Silikon-Backutensilien: Backformen und Teigschaber sowie Löffel, Backpinsel und Schneebesen werden fortlaufend auf flüchtige Substanzen untersucht.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden 37 Proben von Backutensilien untersucht. Davon kamen 20 Proben aus Niedersachsen und 17 Proben wurden im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) eingereicht. Keine der Proben wurde bemängelt.
Im Jahr 2019 hat das Institut 73 Proben verschiedene Silikonprodukte zum Backen untersucht, davon 62 Backformen und -matten sowie elf weitere Küchenhelfer wie Backpinsel, Teigschaber oder Löffel.
Fünf Backformen und eine weitere Probe aus der Gruppe der Helfer wurden wegen erhöhter flüchtiger organischer Bestandteile bemängelt.
Von Anfang 2016 bis Ende November 2018 wurden 98 Backformen aus Silikon untersucht – davon kamen 36 Proben aus Niedersachsen und 62 sind im Rahmen der NOKO eingereicht worden. Drei Backformen aus dem Jahr 2017 sind wegen erhöhten flüchtigen organischen Bestandteilen bemängelt worden. Bei einer weiteren Probe erfolgte eine Bemängelung ihrer Kennzeichnung.
2015 wurden fünf Proben verschiedener Silikonprodukte untersucht – eine Backform gab mehr als 0,9 Prozent flüchtige organische Verbindungen ab. Produkte, die den Grenzwert nicht einhalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
2013 wurden zwei Backformen von insgesamt 39 untersuchten verschiedenen Küchenutensilien aus Silikon beanstandet. Auch sie gaben mehr als 0,5 Prozent flüchtiger organischer Verbindungen ab. Das kann ein Zeichen dafür sein, dass das Material nicht sorgfältig genug verarbeitet wurde.
2012 wurden im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜP) 14 Backformen und Matten aus Silikon untersucht. Drei Produkte gaben mehr als 0,5 Prozent flüchtiger organischer Verbindungen ab.
Praktische Tipps
Damit der Teig auf dem Weg zum Ofen nicht ausläuft, sollte die elastische Form bereits vor dem Befüllen auf ein Backblech oder einen Rost gestellt werden.
Neue Formen sollten gründlich mit Wasser ausgespült, leer für eine Stunde bei 200 Grad im Backofen erhitzt und nach dem Abkühlen ein weiteres Mal ausgewaschen werden. Kommen die Formen aus der Spülmaschine, erhält leichtes Einfetten die Antihaftwirkung.
Wichtig: Silikonbackformen sollten niemals über 200 Grad erhitzt werden!