Grünes Licht für den Braten
Das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände untersucht Bräter und Schmortöpfe
Damit der Braten gelingt und ein unbeschwerter Genuss möglich ist, hat das Lüneburger Institut für Bedarfsgegenstände des LAVES Bräter und Schmortöpfe unterschiedlicher Machart untersucht.
Nach der EU-Bedarfsgegenstände-Verordnung (VO (EG) 1935/2004) müssen alle Bedarfsgegenstände, für die der Lebensmittelkontakt vorgesehen ist, nach Guter Herstellungspraxis so hergestellt werden, dass sie unter normaler und vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile auf ein Lebensmittel abgeben, die ein bestimmtes Maß (Beispiel: Höchstmengen an Elementen) übersteigen und so ein Lebensmittel beeinträchtigen können.
Für die Überprüfung, ob die Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis eingehalten werden, unterzieht das Institut Gegenstände einer Prüfung, die eine Verwendung unter standardisierten Bedingungen simuliert. Bei den Gegenständen werden unterschiedliche Materialien wie Edelstahl, Emaille oder eine Antihaftbeschichtung verwendet. Die Prüfbedingungen können je nach Art des Oberflächenmaterials unterschiedlich ausfallen, da die Art des Materials die rechtliche Einstufung wie auch die Prüfart bestimmt.
Typisches Material für Schmor- und Bratentöpfe: Emaille, Keramik, Edelstahl
Ein üblicher Werkstoff für klassische Schmor- und Bratentöpfe ist Emaille. Dabei wird ein silicatisches Material auf ein Trägermaterial, meistens Metall, aufgebracht und geschmolzen. Dies ergibt einen widerstandsfähigen und langlebigen Werkstoff, der gut für den Lebensmittelkontakt geeignet ist.
Ebenso wie Bedarfsgegenstände aus Keramik – wie zum Beispiel die aus der arabischen Küche bekannten Tajin. Diese Gegenstände werden einer Kaltextraktion unterzogen, um die Güte der Oberfläche und einen gegebenenfalls stattfindenden Stoffübergang festzustellen. Dabei werden die Gegenstände entsprechend der Prüfnorm mit Essigsäure befüllt und 24 Stunden unter Lichtausschluss bei Raumtemperatur migriert. Anschließend werden die Prüflösungen auf Elementgehalte geprüft und die Oberflächen in Augenschein genommen.
Edelstahl ist ebenfalls ein beliebter Werkstoff im Lebensmittelkontaktbereich, da er entsprechende Eigenschaften aufweist, die in diesem Anwendungsbereich wichtig sind. Er ist nichtrostend, pflegeleicht und geschmacksneutral. Die Prüfung von Edelstahltöpfen oder -brätern wird mit 0,5 Prozent Citronensäure und unter Einwirkung von entsprechender Temperatur und üblicher Verwendungszeit durchgeführt. Für Gegenstände aus verschiedenen Materialien gelten unterschiedliche Höchstmengen und Richtwerte, da diese naturgemäß verschiedene Eigenschaften besitzen.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Kennzeichnungselemente überprüft. Dazu gehören die Adressdaten des Herstellers, wenn das Produkt in den Handel kommt. Bei Gegenständen zum Kochen, Backen oder Braten kann unter Umständen ein Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung vonnöten sein. Derartige Hinweise können sich zum Beispiel auf eine Temperatur beziehen, die beim Verwenden nicht überschritten werden sollte. Zum Beispiel sollten Antihaftbeschichtungen (aus PTFE – Polytetrafluorethylen) nicht über 250 Grad Celsius erhitzt werden, da ab dieser Temperatur eine thermische Instabilität einsetzen kann.
Im Jahr 2018 wurden in einem Projekt sieben Bräter und Töpfe aus verschiedenen Materialien (Metall, Emaille, Antihaft-Beschichtungen) untersucht.
Dabei zeigte keine der untersuchten Proben Auffälligkeiten, was den Übergang von Elementen in das Prüflebensmittel betrifft. Ebenso konnten keine Beschädigungen an den Oberflächen festgestellt werden.
Bei allen untersuchten Proben waren die Kennzeichnungselemente, wie in den gesetzlichen Anforderungen vorgeschrieben, vorhanden.
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