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Einwegkunststoffverbot – Einweg oder Mehrweg?

Ein Würfel wird gekippt, auf einer Seite steht Einweg, auf der anderen Seite Mehrweg.   Bildrechte: © Fokussiert - stock.adobe.com

Ein Kunststofftrinkhalm, der nach Herstellerangabe für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt ist, muss von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß der EU-Leitlinie in der Regel als ein Mehrweg-Trinkhalm erkannt und als ein solcher verwendet werden. Dies ist nicht der Fall, wenn der Trinkhalm aufgrund seiner Materialbeschaffenheit (insbesondere der Haptik und Reinigungseigenschaften) als ein Einwegprodukt angesehen und verwendet wird. Die bloße Kennzeichnung als Mehrweg-Trinkhalm, wie dies einige Unternehmen versuchen, ist nicht ausreichend. Der Trinkhalm fällt somit in den Anwendungsbereich des Verkehrsverbots der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV); das heißt, der Trinkhalm darf nicht vertrieben werden.

Neben Kunststofftrinkhalmen betrifft dies auch weitere Produkte.

Warum ist das (Einweg-) Kunststoffbesteck/-geschirr beim Imbiss nicht mehr so dünn und zerbrechlich, wie es früher mal war?

Grund dafür ist, dass es sich hier um Mehrwegkunststoffbesteck/-geschirr handelt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies insbesondere durch die andersartige Haptik und gegebenenfalls einen höheren Materialeinsatz zu erkennen. Mehrwegkunststoffbesteck/-geschirr weist allerdings nur eine bessere Umweltbilanz auf als Einwegbesteck, wenn es häufig benutzt wird. Mehrweggegenstände, beispielsweise Becher, müssen mindestens 10- oder besser sogar 25-mal wiederverwendet werden, um eine positivere Umweltbilanz aufzuweisen, mehr dazu unter diesem Link.
Wird das Mehrwegsystem nicht konsequent angewendet, kann die Ökobilanz nachteiliger ausfallen als für Einwegprodukte.
Alles nachhaltig oder was? Wie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sich hier zurechtfinden und entscheiden, was richtig oder falsch, gut oder schlecht für die Umwelt ist? Diese Fragen werden uns in Zukunft weitaus häufiger beschäftigen.

Fazit

Als Faustregel lässt sich sagen, dass dort, wo Mehrwegartikel vor dem Aufkommen von Einwegartikeln etabliert waren, Mehrweg üblicherweise eine besser Umweltbilanz hat. Einwegartikel aus Papier und Kunststoff sind nur für die einmalige Verwendung konzipiert. Eine Keramiktasse oder ein Metallmesser lassen sich hingegen beinahe beliebig oft wiederverwenden. Einwegartikel können für einen Komfortgewinn sorgen. Die Abkehr von Kunststoff in Einwegartikeln, ist alleine nicht ausreichend, um negative Umwelteinflüsse zu verringern.

Die Reduktion von Kunststoff in alltäglichen Produkten wird durch den „Green Deal“ der Europäischen Union forciert. Die Einwegkunststoffrichtlinie ist nur ein Bestandteil des „Deals“. Weitere Richtlinien und Verordnungen wie die „Packaging & Packaging Waste Regulation“ (PPWR) sind bereits auf dem Weg in das Amtsblatt der Europäischen Union. Wie die Einwegkunststoffrichtlinie werden diese Regulierungen mit guten Absichten erlassen – die Umsetzung stellt für Industrie, Handel, Gewerbetreibende, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die amtliche Überwachung jedoch häufig eine Herausforderung dar.

Oxo-abbaubarer Kunststoff
Laut Einwegkunststoffrichtlinie ist „oxo-abbaubarer Kunststoff“ definiert als „Kunststoff, der Zusatzstoffe enthält, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen“. Es handelt sich dabei um etablierte Kunststoffe wie beispielsweise Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder Polyethylenterephthalat (PET), denen bestimmte Additive zugesetzt werden. Durch diesen Zusatz geht der Zerfall der Kunststoffe in kleinere Fragmente schneller vonstatten. Kleine Kunststoffpartikel verbleiben jedoch in der Umwelt, sodass es sich dabei also nicht um biologisch abbaubare Kunststoffe handelt.

Verschieden farbige Pappteller liegen neben BEchergläsern, in denen Trinkhalme stecken. Bildrechte: © LAVES / M.Mäder

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