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Weihnachtsspaziergang ohne Schnee: Ist bei Gummistiefeln alles sicher?
Untersuchung von Kindergummistiefeln auf verschiedene Schadstoffe
Gummistiefel gehören bei vielen Kindern zur Grundausrüstung. Gerade bei Regenwetter im Herbst, am Strand, in Sandkästen und bei Ausflügen kommen die Schuhe zum Einsatz. Die Stiefel halten die Füße der Kleinsten trocken und schützen sie vor Schmutz oder Sand. Aber enthalten sie auch unerwünschte Substanzen?
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Um abzuklären, welche Belastungen sich bei Kindergummistiefeln ergeben können, untersuchte das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg (IfB) bunte Stiefel. Dabei prüften wir auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Lösungsmittelreste und PAK.
Vor allem kleine Kinder laufen mitunter stundenlang in Gummistiefeln herum. Die darunter getragenen Strümpfe bestehen häufig aus synthetischem Material und verrutschen meist. Dadurch haben Gummistiefel als Bedarfsgegenstände einen länger anhaltenden, teils intensiven Kinderhautkontakt. Zusätzlich fangen die Füße aufgrund der wasserdampfundurchlässigen Materialien der Stiefel nach gewisser Tragezeit an zu schwitzen und die Strümpfe können nur begrenzt Schweiß aufnehmen. Dadurch öffnen sich die Hautporen und werden so anfälliger für die Aufnahme schädigender Stoffe.Intensiver Hautkontakt als Problem
Gummistiefel bestehen entweder aus PVC oder aus Gummi, welches sich aus natürlichem oder synthetischem Kautschuk zusammensetzt. Während elastische Gummistiefel auf Kautschuk-Basis unter Umständen PAK enthalten können, werden PVC-Stiefel unter Zusatz von verschiedenen Weichmachern hergestellt. Einige von diesen Substanzen weisen krebserregende, gesundheitsschädigende oder umweltschädliche Eigenschaften auf und wirken sich negativ auf die menschliche Fruchtbarkeit aus.
Je länger der intensive Hautkontakt besteht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eventuelle Schadstoffe durch die Haut in den Körper gelangen und dort ihre negativen Wirkungen entfalten können. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es deshalb rechtliche Anforderungen mit festgelegten Grenzwerten und zulässigen Höchstmengen, toxikologische Beurteilungen und Einsatzverbote für einige Stoffe beziehungsweise Stoffklassen mit unerwünschten oder gesundheitsbedenklichen Eigenschaften. Leider gibt es immer noch viele bedenkliche Substanzen, die gerade bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt rechtlich nicht reguliert beziehungsweise toxikologisch noch nicht bewertet sind.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2024 untersuchte das IfB Lüneburg insgesamt 13 Paar Gummistiefel.
Davon bestanden fünf Proben aus PVC-Kunststoff und wurden entsprechend auf Weichmacher geprüft. Weitere acht Paar Stiefel aus Gummi wurden auf PAK untersucht. Einige Proben wurden zusätzlich auf Lösungsmittelreste sowie auf flüchtige Substanzen (Volatile organic compounds, VOC) getestet. Verbotene beziehungsweise regulierte Weichmacher oder PAK, oder auch weitere problematische flüchtige Substanzen (VOC), konnten bei den untersuchten Stiefeln nicht nachgewiesen werden. Keine Probe musste aufgrund des Analyseergebnisses beanstandet werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht einfach erkennbar, ob sich gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe in den Bedarfsgegenständen befinden. Beim Kauf der Produkte wird daher empfohlen auf abweichende und unangenehme stark chemische Gerüche zu achten. Durch verschiedene flüchtige Substanzen (VOC) sowie beispielsweise stark mit PAK belastete Produkte weisen sehr oft einen chemischen abweichenden, sehr intensiven und unangenehmen Geruch auf. Vom Kauf solcher Produkte wird dringend abgeraten.
Außerdem sollten Gummistiefel nicht länger als nötig und am besten mit Baumwollsocken getragen werden, um eine etwaige Belastung von vorneherein möglichst zu vermeiden.
Weichmacher kommen in Kunststoffen vor, insbesondere in Polyvinylchlorid, Farben, Lacken und Klebstoffen. Einige dieser Substanzen, wie zum Beispiel die Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DiBP sind gesundheitlich bedenklich. Sie dürfen zum Beispiel in Spielwaren sowie Babyartikeln und ab 2020 in weiteren Erzeugnissen, unter anderem auch in Körperkontaktmaterialien ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent des weichmacherhaltigen Materials nicht verwendet werden. Diese Phthalate sind als reproduktionstoxisch eingestuft. Das heißt sie können die Sexualfunktion, insbesondere bei männlichen Föten, beeinträchtigen. Die Exposition kann über die Haut (dermal), inhalativ oder oral (zum Beispiel durch belastete Lebensmittel) erfolgen. |
Frühere Untersuchungsergebnisse
Im Jahr 2018 wurden im IfB 39 Paar Kinder-Gummistiefel auf PAK, flüchtige Substanzen und Schwermetalle untersucht. Die PVC-Stiefel wurden zusätzlich auf Weichmacher getestet. In der Gummisohle von vier Paaren wurden auffällige Gehalte an PAK ermittelt, zwei davon enthielten auch solche PAK, die nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen Kategorie 1B eingestuft sind. In 15 der restlichen 35 Proben konnten verschiedene PAK in Spuren nachgewiesen werden, bei 10 Proben wurden Schwermetalle ebenfalls in Spuren identifiziert. Weitere drei Proben enthielten Spuren von Lösungsmittelresten, hauptsächlich von Toluol und Xylol-Isomeren.
Bei den neun Proben aus Polyvinylchlorid (PVC) wurden keine nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch eingestufte Phthalate nachgewiesen. Als meist verwendeter Weichmacher in PVC-Stiefeln konnte DOTP (Dioctylterephthalat) identifiziert werden. Insgesamt waren aufgrund der Analyseergebnisse 90 Prozent der hier untersuchten Kindergummistiefel nicht zu beanstanden.