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Von Kopf bis Fuß auf Fußball eingestimmt - Fanartikel zur Europameisterschaft

LAVES untersucht Schals, Trikots, Armbänder auf verbotene Azofarbstoffe



Von Kopf bis Fuß auf Fußball eingestellt - Fans feuern ihre Lieblingsmannschaft gerne mit passenden Trikots, Schals, Perücken und anderen Artikeln an. Das Angebot im Einzelhandel ist vielfältig. Im Institut für Bedarfsgegenstände des LAVES werden diverse "Fanartikel" (Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt) auf verbotene Azofarbstoffe untersucht. Die gesetzlichen Regelungen zu verbotenen Azofarbstoffen haben zu einem deutlichen Rückgang ihrer Verwendung geführt. Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX zeigen aber, das auf verbotene Azofarbstoffe noch nicht vollständig verzichtet wird bzw. Restbestände aufgebraucht werden.

Bei den insgesamt 44 eingereichten Proben war keine Höchstmengenüberschreitung feststellbar. Das bedeutet, keines dieser Körperkontaktmaterialien ist mit einem verbotenen Azofarbstoff gefärbt worden.


Zu den Fußball-Meisterschaften gibt es neben den Trikots der Lieblingsspieler auch T-Shirts, Perücken, Armbänder und Fleece-Decken zu erwerben. All diese Artikel zählen zu den Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt.

Azofarbstoffe stellen eine große Farbstoffgruppe dar und sind von erheblicher wirtschaftlicher und technologischer Bedeutung. Sie weisen nur dann ein gesundheitliches Risiko auf, wenn toxikologisch relevante Bausteine wie Benzidin, Toluidin, p-Chloranilin, 4-Aminoazobenzol u.a. enthalten sind. 22 dieser toxikologisch relevanten primären, aromatischen Amine sind im Anhang XVII, Anlage 8 der ReachVO gelistet und unterliegen einer Höchstmengenbegrenzung von 30 mg/kg je Amin. Nur wenn diese Höchstmenge überschritten ist, kann von einem Tatbestand der Färbung mit verbotenen Azofarbstoffen ausgegangen werden.

Die gesetzlichen Regelungen zu verbotenen Azofarbstoffen haben zu einem deutlichen Rückgang ihrer Verwendung geführt. Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem RAPEX zeigen aber, dass auf verbotene Azofarbstoffe noch nicht vollständig verzichtet wird bzw. Restbestände aufgebraucht werden.


Untersuchung

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersuchte zur EM 2016 insgesamt 44 Proben - darunter Trikots, Hosen, Schals, Armbänder, Fleece-Decken und Perücken, vor allem in schwarz-rot-gold bzw. gelb, aber auch in den Farben anderer Nationen - auf die Verwendung von verbotenen Azofarbstoffen.

Jeder Fanartikel wurde getrennt nach Farben z. B. schwarz, rot, gelb untersucht. Die Analyse basiert auf einer Extraktion der Farbstoffe aus der Probe und der chemischen Spaltung des isolierten Azofarbstoffs in seine Bausteine. Die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Höchstmenge erfolgt mittels Hochauflösender Flüssigkeitschromatographie und spezifischen Detektoren (DAD/ggf. MS ).

Bei den 44 untersuchten Proben war keine Höchstmengenüberschreitung feststellbar. Das bedeutet, keines dieser Körperkontaktmaterialien ist mit einem verbotenen Azofarbstoff gefärbt worden.

Sieben der untersuchten Proben wiesen Gehalte bis maximal 10,2 mg/kg eines verbotenen Azorfarbstoffs (gemäß Anhang XVII Reach-VO gelisteten aromatischen Amine) auf. Die in der Tabelle aufgeführten Befunde sind auf Verunreinigungen der zum Färben verwendeten Farbstoffe zurückzuführen. Der Tatbestand der Färbung mit einem verbotenen Azofarbstoff ist hier nicht erfüllt, da die Höchstmenge von 30 mg/kg nicht überschritten ist. Nur eine tatsächliche Durchfärbung mit verbotenen Azofarbstoffen würde zu einer Höchstmengenüberschreitung von mehr als 30 mg/kg führen.

Bei den sieben Proben handelte es sich um:


Probenart

Amin

Amin

Amin

Kinder T-Shirt

p-Chloranilin: 2,7mg/kg

3,3 Dimethylbenzidin 3,5mg/kg

2,4 Toluylendiamin 8,4mg/kg

Schweißband

p-Anisidin: 5,4mg/kg

4,4 Methylen-bis-2-chlornailin 6,3mg/kg


Herren-T-Shirt

3-Amino-4-methoxyanilid :7,9mg/kg



Kinder Top

p-Chloranilin: 2,7mg/kg

3-Amino-4-methoxybenzanilid 3,8 mg/kg


FAN –Schal

roter Farbanteil p-Anisidin: 3,8mg/kg

schwarzer Farbanteil p-Anisidin : 10,2mg/kg


Schweißband gelber Farbanteil
p-Anisidin: 2,7mg/kg

Schal

p-Anisidin: 2,8mg/kg





Hinweis: Die bis 10,2 mg/kg nachgewiesenen aromatischen Amine liegen im Fan-Artikel zuerst chemisch gebunden vor. Eine biologische Freisetzung ist zwar nicht ausgeschlossen, stellt aber ein deutlich geringeres Gefährdungspotential dar als sogenannte freie, aromatische Amine. Diese dürfen bei besonders sensiblen Bedarfsgegenständen wie Spielwaren und bedruckten Lebensmittelkontaktmaterial aus Papier, Pappe nicht nachweisbar sein.

Fanartikel zur Fußball-Europameisterschaft 2016   Bildrechte: © LAVES

Tipp:

Die Kleidung vor dem ersten Tragen waschen!

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