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Bedarfsgegenstände

Blick in eine Küche mit vielen Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens: Küchenbretter und Messer, Vorratsdosen, Schüsseln, Holzlöffel.   Bildrechte: © Photo download - stock.adobe.com
In Küchen werden viele Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt genutzt: Schneidebretter, Besteck, Vorratsdosen aus Materialien wie Holz, Kunststoff, oder Metall. Diese dürfen keine gesundheitsgefährdende Stoffe an Lebensmittel abgeben.

Was sind Bedarfsgegenstände?

Bedarfsgegenstände sind im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) definiert. Es sind Gegenstände des täglichen Lebens:

  • die mit Lebensmitteln (zum Beispiel Backbleche, Töpfe, Kochlöffel, Schneidebretter, Teefilter, Tiefkühlbox, Flaschen, Getränkekarton, Frischhaltefolie, Brötchentüten, Pizzakarton, Besteck, Teller) oder
  • den Schleimhäuten des Mundes (zum Beispiel Schnuller, Zahnbürsten) oder
  • nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen (zum Beispiel Bekleidung, Schuhe, Perücken, Windeln, Gummihandschuhe, Bettwäsche, Schmuck)
  • die zur Körperpflege bestimmt sind (zum Beispiel Kämme, Bürsten)
  • die als Spielwaren und Scherzartikel verwendet werden

Wasch- und Reinigungsmittel Bildrechte: ©Alexander Raths - stock.adobe.com
Auch Reinigungsmittel stehen als Bedarfsgegenstände im Fokus der LAVES-Untersuchungen.

Zu den Bedarfsgegenständen gehören auch:

  • Reinigungs- und Pflegemittel für private Verbraucherinnen und Verbraucher und solche für Gegenstände mit Lebensmittelkontakt
  • Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen
  • Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind und
  • Umhüllungen und Behältnisse für kosmetische Mittel

Wie werden Bedarfsgegenstände untersucht?

Im Institut für Bedarfsgegenstände wird geprüft, ob die Produkte im Hinblick auf ihre stoffliche Beschaffenheit und ihrer Kennzeichnung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Für die Überprüfung der rechtlichen Anforderungen werden zahlreiche Verordnungen und Gesetze, aber auch DIN-Normen, Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und andere Veröffentlichungen herangezogen. Es gibt teilweise für die zahlreichen Produkte aus den verschiedensten Materialien spezielle Rechtsvorschriften, die dann auch nur für derartige Produkte gelten, aber auch übergeordnete allgemeingültige Rechtstexte.

Wenn eine Probe von der Lebensmittelüberwachung in einem Geschäft oder direkt beim Hersteller gezogen wurde und im Institut für Bedarfsgegenstände ankommt, wird diese in das jeweils zuständige Labor gegeben. Dort wird durch die Prüfleitung entschieden, welche Parameter für dieses Produkt rechtlich relevant sind (beispielsweise Weichmacher in Spielzeug aus Polyvinylchlorid (PVC), Abgabe von Schwermetallen aus Keramikgegenständen,Chrom (VI) in Ledererzeugnissen).

Bei den Untersuchungen wird der vorgesehene und vorhersehbare Gebrauch berücksichtigt. Beispielsweise nehmen Kleinkinder ihr Spielzeug in den Mund. Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt können mit den verschiedensten Lebensmitteln (unter anderem mit sauren – wie Salatsoßen – oder fetthaltigen Produkten – wie Käse) bei verschiedenen Temperaturen und für unterschiedliche Dauer in Kontakt kommen (zum Beispiel langer Kontakt bei einer Lagerung, kurzer Kontakt bei hoher Temperatur beim Braten). Die Analytik orientiert sich am Verwendungszweck und dem Material, aus dem ein Produkt besteht.

Wie viele Proben werden untersucht?

Die Anzahl der zu untersuchenden Proben pro Jahr ergibt sich aus der so genannten „AVV Rahmen-Überwachung“ bzw. „AVV Rüb“ (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts). Dort ist vorgesehen, dass pro 1000 Einwohner eines Bundeslandes im Bereich der kosmetischen Mittel, Mittel zum Tätowieren, Lebensmittelbedarfsgegenstände und sonstige Bedarfsgegenstände pro Jahr insgesamt 0,5 Proben untersucht werden sollen. Dies bedeutet für Niedersachsen, dass das Institut für Bedarfsgegenstände rund 4.000 Proben pro Jahr zu untersuchen hat.

Zusätzlich zu diesen so genannten „Planproben“ werden von der Lebensmittelüberwachung aber auch Verdachts- oder Verfolgsproben gezogen. Weiterhin werden im Institut für Bedarfsgegenstände Zollproben untersucht, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 284/2011 mit besonderen Bedingungen und detaillierten Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China beziehungsweise die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist.

Welche Bedarfsgegenstände untersucht das LAVES für die Norddeutsche Kooperation (NOKO)?

Da eine umfassende Analytik viel Kapazitäten benötigt (Analysengeräte, Chemikalien aber auch Personal), wurde beschlossen die „Norddeutsche Kooperation“ (NOKO) zu gründen und so die Kompetenzen in den verschiedenen Mitgliedsbundesländern zu bündeln. So untersucht das Institut für Bedarfsgegenstände Spielwaren für die NOKO-Mitglieder, aber auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff und Naturmaterialien.

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