Bunte Farbpulver für "Holi-Festivals"
Auch in Deutschland werden in diesem Sommer in vielen Orten sogenannte Holi Festivals gefeiert. Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES lagen Pulver von zwei Herstellern in mehreren Farbtönen zur Beurteilung vor. |
Mit dem traditionellen Holi, dem Fest der Farben, wird in Indien nicht nur das Ende des Winters, sondern auch eine klassenlose Gesellschaft gefeiert. Nach einem Countdown werfen die Besucher stündlich Farbpulver in die Luft, so dass sich das Pulver auf alle Besucher dieser Festivals verteilt und alle gleichermaßen bunt aussehen: ein Symbol für die klassenlose Gesellschaft.
Auch in Deutschland werden in diesem Sommer in vielen Orten sogenannte Holi Festivals gefeiert. Die von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Farbpulver werden als „getestet“, „ungiftig“, „ungefährlich“, „hautfreundlich“ oder „gesundheitlich unbedenklich“ beschrieben. Ein Schutz der Augen und Atemwege wird von den Veranstaltern trotzdem angeraten. Eigenes, mitgebrachtes Farbpulver darf, zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, nicht verwendet werden.
Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg lagen Pulver von zwei Herstellern in mehreren Farbtönen zur Beurteilung vor. Ein Sortiment enthielt als Trägersubstanz Stärke, das andere Talkum. Für beide Substanzen können, insbesondere bei empfindlichen Personen, gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. Atembeschwerden) nicht ausgeschlossen werden. Bisher sind zwar keine Fälle bekannt geworden, bei denen es zu solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Holi Festivals gekommen ist, den Besuchern wird jedoch dringend geraten, die Sicherheitshinweise der Veranstalter ernst zu nehmen. Bei Beschwerden sollten umgehend die von den Veranstaltern vorgehaltenen Sanitätsstationen bzw. ein Arzt aufgesucht werden.
Zum Schutze des Verbrauchers reichen die Angaben auf den Produkten und im Internet wie „getestet“ oder „hautfreundlich“ allein nicht aus. Die rechtliche Einstufung der Produkte ist zurzeit jedoch noch nicht geklärt, so dass eine abschließende Beurteilung noch nicht vorgenommen werden kann.