Bedarfsgegenstände-Workshop in Lüneburg: Nach wie vor hoher Bedarf an fachlichem Austausch
Einer ungebrochen hohen Beteiligung erfreut sich der Bedarfsgegenstände-Workshop des Instituts für Bedarfsgegenstände in Lüneburg. Auch im Jahr 2019 haben 36 Fachleute zusammengefunden, um sich über aktuelle Fragestellungen auszutauschen. Im Mai nahmen die Fachleute – überwiegend aus Behörden und Handelslaboren aus ganz Deutschland und der Schweiz sowie aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Frauenhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung – am vierten Workshop teil.
Ein viel diskutiertes Thema der Veranstaltung war die Analytik und rechtliche Beurteilung von Produkten, die als nachhaltig und mit dem Zusatz „bio“ beworben werden – zum Beispiel Geschirr mit Bambusanteilen. Grundsätzlich fehlen für die Einstufung neuartiger Produkte häufig konkrete Rechtsgrundlagen. Somit ist eine eindeutige Beurteilung von Analysenergebnissen und damit die Gewährleistung eines umfassenden Verbraucherschutzes, nur schwer möglich. Dies trifft auch auf Spielwaren zu. Die Bewertung von Konformitätserklärungen, die nach wie vor in einer nicht unerheblichen Anzahl Mängel aufweisen, wurde ebenfalls thematisiert.
Weiterhin standen spezielle analytische Themen auf der Tagesordnung: Diese umfassten sowohl die Optimierung von Methoden und in einem weiteren Vortragsblock, Ringversuche und die statistische Auswertung – dieses Thema gewinnt immer größere Bedeutung.
Die große Bereitschaft der Teilnehmenden, die Tagesordnung mit Impulsvorträgen mitzugestalten sowie die angeregten Diskussionen zeigten das große Interesse an der Veranstaltung. Der Bedarf eines wissenschaftlichen Austausches mit genug Raum für fachlichen Austausch besteht weiterhin. Nicht nur eine Weiterentwicklung der Analytik wird für Labore auch zukünftig eine Aufgabe sein, die nicht allein bewältigt werden kann. Ebenso sind bei der rechtlichen Einordnung und Beurteilung sowie der Analytik neuartiger Produkte viele Fragen offen. Diese müssen gelöst werden, um auch zukünftig einen ausreichenden Verbraucherschutz sicher zu stellen.
Der 5. Workshop ist bereits in Planung und wird im Jahr 2020 stattfinden.