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Symposium zu Fragen der Biosicherheit in Tierhaltungen

Das neue Tiergesundheitsgesetz tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. Es löst das derzeitige Tierseuchengesetz ab und setzt die Grundzüge der neuen Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Union um. Diese setzt neue Schwerpunkte in der Seuchenprophylaxe - auf allen Ebenen, insbesondere bei den Tierhaltern. Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz wird der Tierhalter gesetzlich in die Pflicht genommen, Biosicherheitsmaßnahmen zu etablieren und einzuhalten, um die Einschleppung von Krankheiten zu verhindern. Eine gut gelebte Biosicherheit trägt zur Gesundheit der Tiere bei und mindert auch den Arzneimitteleinsatz. Die Vorbeuge der Seucheneinschleppung stellt die Basis für den ungestörten Handel sowohl im Tierbereich als auch im nachgelagerten Bereich dar.

Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet in Zusammenarbeit mit dem LAVES, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Tierärztekammer Niedersachsen und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen am

Mittwoch, 21. Mai 2014 von 10.00 - 15.45 Uhr ein

Symposium zu Fragen der Biosicherheit in Tierhaltungen

an.

Zielgruppe sind alle Multiplikatoren, die Informationen an die Tierhalter weitergeben. Inhaltlich werden die rechtlichen Vorgaben und die Möglichkeiten in der Praxis dargestellt.


Veranstaltungsort:
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Pathologie-Hörsaal, Bünteweg 17, 30559 Hannover


Teilnahmegebühr:
30 € pro Person inklusive Verpflegungspauschale und ist am Veranstaltungstag bar zu entrichten.

Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung wird bei der ATF beantragt.


Anmeldeformular bitte bis spätestens 15.04.2014 senden an:
Task-force@laves.niedersachssen.de oder Fax: 0441/570 26 -304

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