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Sommerzeit - LAVES untersucht Speiseeis:

Was steckt wirklich drin im Vanille- oder Walnusseis?


Gerade im Sommer ist die Verlockung groß: Cremiges Eis mit feiner Vanille oder knackigen Walnüssen – eine unwiderstehliche Kombination. Doch was steckt wirklich drin? Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat sich die Inhaltsstoffe von angebotenem „Vanilleeis“ und „Walnusseis“ genauer angeschaut. Die niedersächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben dafür Proben aus handwerklicher und industrieller Herstellung zur Untersuchung an die Lebensmittel- und Veterinärinstitute Braunschweig/Hannover und Oldenburg des LAVES eingesandt.

Ergebnis Nusseis: In sieben von neun Proben Walnusseis waren lediglich Spuren von Walnuss enthalten. Der fehlende Walnussanteil wurde durch die wesentlich günstigeren Haselnüsse ersetzt. Diese Proben wurden als irreführend beanstandet, eine Quote von 78 Prozent. Dagegen stimmt bei dem Haselnusseis (31 Proben) die Kennzeichnung mit dem Inhalt überein.

Bei einem als „Walnuss“- oder „Haselnusseis“ gekennzeichnetem Speiseeis, dürfen ausschließlich die entsprechenden Nüsse verwendet werden und der Nussanteil muss mindestens fünf Prozent betragen. Werden aber verschiedene Nussarten für eine Eissorte verwendet, sind sie auch im Einzelnen zu deklarieren, es sei denn, das Eis wird lediglich als „Nusseis“ angeboten. Die Kennzeichnung von Nüssen, ist insbesondere auch zum Schutz für Allergiker von besonders hoher Bedeutung.

Ergebnis Vanilleeis: Von 46 untersuchten Proben mussten 39 Proben als irreführend beurteilt werden. Es war nicht ausschließlich echte Vanille enthalten, obwohl nach der Kennzeichnung davon auszugehen war. Es wurden unter anderem synthetisch hergestellte Aromastoffe und Aromastoffe, die nicht in natürlicher Vanille enthalten sind, gefunden. Ein als „Vanilleeis“ bezeichnetes Speiseeis darf nur echte Vanille oder natürliche Vanillearomen enthalten. Sofern bei der Herstellung nicht natürliches Vanillearoma verwendet wird, muss es als „Eis mit Vanillegeschmack" bezeichnet werden.

Ein Fazit dieser Untersuchung ist, dass für Vanilleeis kaum noch echte Vanille verwendet wird und der Verbraucher durch irreführende Kennzeichnung im

Unklaren bleibt. Aufgrund dieser Ergebnisse aus 2016 wurde für 2017 das Untersuchungsprogramm erneut aufgelegt; die Ergebnisse bleiben noch abzuwarten.

Die Vanillepflanze, ein in den Tropen beheimatetes Orchideengewächs, liefert für das Herstellen von Lebensmitteln eines der beliebtesten und teuersten Gewürze der Welt. Echte Vanille wird aus noch unreif geernteten, fermentierten und getrockneten Vanilleschoten gewonnen. Die für das Vanillearoma wichtigste Komponente ist das Vanillin. Preis und steigende Nachfrage machen es zu einem lukrativen Geschäft, echtes Vanillin durch synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes zu ersetzen.

Weitere ausführliche Informationen zu den Untersuchungen sind auf www.laves.niedersachsen.de zu finden.



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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Leiterin Pressestelle
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Tel: 0441 57026 -180

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