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LAVES empfiehlt umsichtigen Gebrauch von Mundwasser – Untersuchung von Fluorid- und Alkoholgehalt

LAVES-Presseinformation Nr. 027 vom 18. Dezember 2013


Gepflegte Zähne bleiben gesund. Doch Mundwasser kann Wirkstoffe enthalten, die bei falschem Gebrauch die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sind im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) von 2009 bis 2013 insgesamt 59 Mundspülungen und 57 Mundwasserkonzentrate untersucht worden. Im Focus standen Fluorid- und Alkoholgehalte.

Dabei wurden 23 Proben von Mundspülungen und zwei Proben von Mundwasserkonzentraten (Pflegemittel, die vor Gebrauch mit Wasser verdünnt werden) auf Fluorid untersucht. Das erfreuliche Ergebnis: Die Gehalte in den fluoridhaltigen Produkten lagen stets unter der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge von 0,15 Prozent. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt jedoch eine noch strengere Fassung des Maximalgehaltes an Fluorid. Auch diese angeratene Höchstkonzentration von 0,05 Prozent wurde nicht überschritten.

Doch was für Erwachsene tauglich ist, muss nicht gleich für Kinder geeignet sein. Deshalb wurden 15 speziell für Kinder ausgelobte Mundwässer untersucht. Erfreuliches Ergebnis: Die Fluoridgehalte lagen allesamt unter der noch strengeren Empfehlung (0,02 Prozent) für Kinder. Kinder unter sechs Jahren sollten laut BfR gar keine fluoridhaltigen Mundspülungen verwenden, ansonsten höchstens zweimal täglich. Fluoridverbindungen dienen der Kariesprophylaxe. Wird jedoch in der Zeit der Zahnentwicklung zu viel Fluroid aufgenommen, kann dies zu Zahnschmelzflecken in den bleibenden Zähnen führen. Bei einer zu hohen Aufnahme über Jahre hinweg kann es dem BfR zufolge zu Einlagerungen in den Knochen kommen. Dies kann zu einer Skelettfluorose mit erhöhter Knochenbrüchigkeit und Gelenkveränderungen führen.

Auf Alkoholgehalte wurden 57 Mundwasserkonzentrate sowie 45 Mundspülungen untersucht. Das Ergebnis: Bei 48 Mundwasserkonzentraten sind Werte zwischen 11,7g und 70,4g pro 100g (entspricht 14,6 – 88,0% vol) und bei 12 Mundspülungen von 2,8g – 16,1g pro 100g (entspricht 3,5 – 20,01% vol) nachgewiesen worden. Allerdings existiert keine rechtliche Regelung für den Höchstgehalt von Ethanol. Manche Produkte wiesen also erhebliche Alkoholmengen auf, wobei Mundwasserkonzentrate vor Gebrauch noch einmal mit Wasser stark verdünnt werden. Beruhigend: In „ohne Alkohol“ ausgelobte Mundwässer und -konzentrate ist auch kein Ethanol festgestellt worden.

Entscheidend ist, dass die Verbraucher fluorid- oder alkoholhaltige Mundwässer nicht herunterschlucken. Zudem lohnt es sich, Etikett oder Gebrauchsanweisung genau zu lesen. Denn bei Erzeugnissen mit Ethanol muss in der Liste der Bestandteile „Alcohol“ oder „Alcohol denat.“ verzeichnet sein. Auch die Angabe „Enthält …fluroid“ oder „Enthält …fluorphosphat“ mit Nennung der eingesetzten Fluorverbindung ist vorgeschrieben. Konkrete Mengenangaben von Alkohol oder Fluorid bleiben jedoch für den Hersteller freiwillig. Die Verbraucher können sich damit helfen, nur Spülungen zu erwerben, bei denen die Gehalte angeführt sind.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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