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Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung: Optionsmodell definiert Zuständigkeiten neu

Presseinformation 70/24 des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehn Jahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt. Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren zu Beginn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und zuletzt die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Jetzt definiert das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu.

Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) - unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können.

Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt. Danach müssen in dem beantragenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt zum Beispiel mindestens 1.000 Tierhaltungen, für die das Antibiotikaminimierungskonzept (siehe www.laves.niedersachsen.de) gilt, ansässig sein. Des Weiteren muss die kommunale Veterinärbehörde über ausreichend tierärztliches Personal mit für die Aufgabenwahrnehmung notwendiger fachlicher Qualifikation verfügen.

Um einen landesweit einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, werden für die Aufgabenwahrnehmung die Arbeitsabläufe für alle Kontrollbehörden einheitlich festgelegt. Dazu gehört unter anderem die Nutzung einer geeigneten Datenbank und die Teilnahme der Kontrollbehörden an einem Expertengremium zum Austausch und zum Abstimmen des weiteren gemeinsamen Voranbringens der Antibiotikaminimierung in Niedersachsen.

Durch diese Neuorganisation mit einem steten Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten werden die Vorteile einer zentralen Aufgabenwahrnehmung durch eine Landesbehörde mit denen einer fachübergreifenden bzw. gebündelten Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und kreisfreien Städte miteinander verknüpft. Auf diese Weise soll das Antibiotikaminimierungskonzept zukunftsweisend weiterentwickelt werden.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Seit Einführung des Antibiotikaminimierungskonzeptes sank der Verbrauch an Antibiotika in der Tiermedizin insgesamt um über 50 Prozent. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass präventive Maßnahmen wie beispielsweise Impfungen zugenommen haben, vermehrt Einzeltiere und nicht nur Tiergruppen behandelt werden und so der Einsatz von Medikamenten spürbar abgenommen hat. Andererseits wird es immer schwieriger und herausfordernder, diese gute Entwicklung weiter fortzusetzen. Als Land mit den meisten Nutztieren in Deutschland kommt Niedersachsen bei der Antibiotikaminimierung eine besondere Bedeutung zu. Die Kontrolle und Beratung zum Einsatz von Antibiotika sind aufwändig und müssen durch spezialisierte Fachkräfte durchgeführt werden, die wir seit vielen Jahren am LAVES haben. Diese können die Kommunen vor Ort bei Bedarf unterstützen. Das Optionsmodell ermöglicht darüber hinaus, dass die kommunalen Veterinärbehörden Erkenntnisse einbringen, die sie durch Synergieeffekte zwischen der Antibiotikaeinsatz-Überwachung und der Kontrolle insbesondere nach Tiergesundheits- und Tierschutzrecht erzielen.“


Hintergrundinformationen

Antibiotika sind für die Behandlung von bakteriellen Infektionen bei Mensch und Tier essenziell. Jeder Einsatz kann allerdings dazu beitragen, dass resistente Bakterien bzw. Antibiotikaresistenzen entstehen und sich verbreiten. Um dieses Risiko zu begrenzen, müssen diese Arzneimittel sorgfältig und verantwortungsvoll bei erkrankten Tieren angewendet werden.

Vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika, hat die Bundesregierung am 1. April 2014 mit dem Gesetz über den Verkehr von Tierarzneimitteln (TAMG, §§ 54 - 59) ein Erfassungssystem (Datenbank) für Antibiotikagaben bei Rindern, Schweinen und Geflügel geschaffen. Mittels kennzahlenbasierten Vergleichs – des sogenannten Benchmarking-Systems – werden die Antibiotikagaben nutztierhaltender Betriebe bei Rindern, Schweinen und Geflügel ermittelt. So werden Betriebe identifiziert, die zu häufig Antibiotika anwenden. Kommt es zu Überschreitungen der bundesweiten Vergleichskennzahlen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung durchgeführt werden.

Zuständigkeit bis 2021

Bis zum Ende des Jahres 2021 lag die Kontrolle für die Umsetzung dieses Antibiotikaminimierungskonzeptes auf den landwirtschaftlichen Betrieben beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

In dieser Zeit hat ein Team vor allem von Tierärztinnen und Tierärzten der Landesbehörde speziell diese Aufgabe wahrgenommen. Risikoorientiert und landesweit einheitlich fanden Vor-Ort Kontrollen in den nutztierhaltenden Betrieben statt. Es wurden Wege aufgezeigt, die zu einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf den Betrieben führen können. Bei Vorortkontrollen und bei der Sichtung von sogenannten Maßnahmenplänen zeigt sich, dass unter anderem die Diagnostik intensiviert, Therapien gezielter und Hygienemaßnahmen konsequenter durchgeführt sowie das Management optimiert worden sind.

Wurden im Rahmen der Kontrollen durch das LAVES Missstände beispielsweise im Bereich Tierschutz und Tierhygiene festgestellt, so wurden darüber die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden, die Landkreise und kreisfreien Städte, informiert.


Zuständigkeit ab 2022

Ab 2022 wechselte die amtliche Aufgabe zu den kommunalen Veterinärbehörden. Durch die Verlagerung der Zuständigkeit für die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes auf die kommunalen Veterinärbehörden sollten Synergieeffekte zwischen der Antibiotikaeinsatz-Überwachung und der Kontrolle insbesondere nach Tiergesundheitsrecht und Tierschutzrecht erzielt und genutzt werden.

Ein wesentlicher Grund für die Rückverlagerung der Kontrolle und Beratung zum Einsatz von Antibiotika zum LAVES ist, dass die weitere Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes und die Kontrolle der Umsetzung immer anspruchsvoller werden und für die Aufgabenwahrnehmung spezialisiertes amtliches Personal erforderlich ist.

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zum 1. Januar 2023 hat die Aufgabe nochmals an Komplexität zugenommen: Durch Ausweitung des Antibiotikaminimierungskonzepts auf weitere Nutzungsarten, z. B. Milchkühe und Legehennen, erhöht sich die Gesamtzahl der im Rahmen der Antibiotikaminimierung zu überwachenden Betrieben in Niedersachsen von rund 19.000 auf ca. 25.000.

Serviceinformationen

Für wen gilt das Antibiotikaminimierungskonzept: www.laves.niedersachsen.de

Informationen des Bundes: www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierarzneimittel/konzept-antibiotikaminimierung.html

Zahlen über die Entwicklung des Antibiotika-Einsatzes: https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Informationsgrafiken/230316_Antibiotika.html

Landwirtschaftliche Zahlen in Niedersachsen: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/veroffentlichungen/die-niedersaechsische-landwirtschaft-in-zahlen-121348.html



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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2024

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