Handelsklassen: Änderungen der Kennzeichnungspflicht für einige Obst- und Gemüsearten
Presseinformation Nr. 2 vom 23. Januar 2007
In Deutschland sind im Rahmen der Aufhebung der Handelsklassenverordnung für frisches Obst und Gemüse die nationalen Handelsklassen abgeschafft worden. Damit entfällt für einige Obst- und Gemüsearten die Kennzeichnungspflicht mit Handelsklassen nach deutschem Recht. Das gilt für Produkte, die in Deutschland erzeugt oder verpackt wurden. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er künftig beim Kauf auf eine seinen Wünschen entsprechende Qualität verstärkt selbst achten muss.
Die Kennzeichnungspflicht nach Handelsklassen gilt für folgende Produkte nicht mehr: Obst: Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren, Preiselbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren. Gemüse: Dicke Bohnen, Feldsalat, Knollensellerie, Kohlrabi, Meerrettich, Radies, Rettiche, Rote Beete, Schwarzwurzeln.
Der Verbraucher ist damit künftig gefordert: Unreife Beeren lassen sich z. B. häufig schon daran erkennen, dass die Frucht nicht völlig eingefärbt ist, bei den genannten Gemüsesorten sollte auf ganze und unbeschädigte Ware geachtet werden.
Nicht angeboten werden darf dem Verbraucher nach dem Lebensmittelrecht verdorbene Ware, z. B. leichtverderbliche Himbeeren mit erkennbarem Schimmelbesatz.
Für den weitaus größten Teil der in Deutschland angebotenen und verzehrten Obst- und Gemüsearten gilt jedoch unverändert die Handelsklassenpflicht aufgrund der dazu unmittelbar geltenden EU-Normen. Auch für Kartoffeln bleibt nach deutschem Recht die eigene Handelsklassen-Verordnung über Speisekartoffeln unverändert bestehen. Eine Liste dazu findet sich hier.