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Pfifferlinge im LAVES untersucht - Umgang mit Frischpilzen: Verbrauchertipps

Presseinformation Nr. 38 vom 13. Oktober 2006


Frische Pfifferlinge haben in Märkten und Einzelhandel Hoch-Zeit – handelt es sich doch um echte Saisonartikel, da Pfifferlinge nicht angezüchtet werden können, sondern wild wachsen, vor allem in Nadelwäldern. Im Handel befinden sich ausschließlich Importe, da die seltenen Wildpilze in Deutschland unter Artenschutz stehen.

Im Lebensmittelinstitut Oldenburg (LI OL) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sind insbesondere Pfifferlinge bei den Untersuchungen auf den Frischegrad von Pilzen unter die Lupe genommen worden. Von 24 Proben Pfifferlingen mussten acht Proben wegen Verderbserscheinungen beanstandet werden.

Pilze sind aufgrund ihres Nährstoffgehaltes eine sinnvolle Ergänzung des Speiseplans. Sie weisen kaum Fett auf, dafür aber wertvolles Eiweiß. Als Lebensmittel sind sie empfindlich und leicht verderblich. Frische Pilze kauft man daher unmittelbar, bevor man sie verwenden will, denn die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für frische Pilze nicht vorgeschrieben. Ihre Haltbarkeit ist je nach Pilz sehr unterschiedlich und hängt von den Lagerbedingungen ab (auf eine kühle, trockene Umgebung mit ausreichender Luftzufuhr ist zu achten – z. B. im Gemüsefach eines Kühlschranks). Insbesondere in Kunststoffverpackungen bildet sich leicht Feuchtigkeit, die den Verderb der Pilze stark beschleunigt. Am besten eignen sich Holzkörbe oder Pappschachteln.

Pfifferlinge sind in frischem Zustand relativ fest und elastisch und von heller, ocker- bis dottergelber Farbe. Sie haben einen angenehmen, frischen und leicht erdigen Geruch. Dunkle und aufgeweichte Stellen sowie braun verfärbte und stark eingetrocknete Schnittstellen zeigen beginnenden Verderb an. Sind bereits von außen dunkle Stellen oder ,,matschige" Pilze erkennbar, sollte die Ware nicht gekauft werden. Ganz oder teilweise verdorbene Pfifferlinge sind schon äußerlich leicht zu erkennen, sie sind unappetitlich und zum Verzehr nicht geeignet. Enthält die Ware nur vereinzelt fehlerhafte Pilze, so können diese unbedenklich aussortiert werden.

Es kommt vor, dass frische Pilze mit der Handelsklasse 1 beworben werden. Dieses ist jedoch grundsätzlich nur bei Champignons erlaubt, da nur für diese eine Einteilung in Handelsklassen existiert. Andere Pilze, insbesondere auch Pfifferlinge, dürfen nicht den Anschein einer Handelsklasse erwecken.

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