LAVES stellt fest: Backhonig von guter Qualität
Presseinformation Nr. 75 vom 23.12.2005
Beim Backen von Plätzchen und Kuchen wird anstelle von Zucker auch Honig verwendet. Er wird in Bäckereien als preiswerte Zutat in Honigkuchen, Lebkuchen und anderen Backwaren eingesetzt, die vor allem in der Weihnachtszeit angeboten werden.
Speziell dafür gibt es den Backhonig. Er muss – anders als Speisehonig – nicht alle Qualitätskriterien der Honigverordnung erfüllen. So darf er beispielsweise sensorische Fremdnoten aufweisen, in Gärung übergegangen sein, Enzymwerte sind nicht vorgegeben und der Gehalt an Hydroxylmethylfurfural als Indikator für eine Wärmeschädigung unterliegt keinem Grenzwert.
Im Lebensmittelinstitut Braunschweig wurden 21 Backhonige untersucht. Die überwiegende Anzahl der Proben war in Ordnung. Lediglich zwei Proben Honig wurden beanstandet, weil dort massive Stärkegehalte nachgewiesen wurden. Stärke ist jedoch kein natürlicher Bestandteil von Honig. Hohe Stärkegehalte werden als unzulässige organische Beimengung beurteilt. Sie können zum Beispiel durch Behandlung der Bienenstöcke oder verbotene Fütterung der Bienen in den Honig gelangen.