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Weihnachtliche Süßwaren im LAVES-Test

Presseinformation Nr. 70 vom 16. Dezember 2005


Stollen gehören zu einem beliebten Weihnachtsgebäck, Marzipan hält seinen Platz als traditionelle Süßigkeit zur Adventszeit. Der Verbraucher verlässt sich auf die in der Kennzeichnung versprochene Qualität der Ware. In den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sind Stollen und Marzipan untersucht worden. Gute Nachricht: Die deutliche Mehrzahl der Proben war nicht zu beanstanden.

18 Proben von Marzipan wurden im Lebensmittelinstitut Oldenburg getestet. In allen war drin, was draufstand, das heißt: Bei allen Proben handelte es sich um Marzipan, nicht um Persipan. Persipan schmeckt sehr ähnlich, aber im Unterschied zu Marzipan werden bei der Herstellung der Rohmasse nicht Mandelkerne verarbeitet, sondern die wirtschaftlich günstigeren Aprikosenkerne.

Bei einer Marzipanprobe waren die Nährwertangaben nicht korrekt gekennzeichnet, die Probe enthielt einen höheren Eiweißanteil als angegeben. Bei einer weiteren Probe gab es Kennzeichnungsmängel (fehlende Identifikationsnummer).

Die Experten prüfen auch Aspekte des wirtschaftlichen Täuschungsschutzes, soweit es rechtliche Vorgaben dafür gibt, z. B. können nach der EU-Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel "geschützte geographische Angaben" eingetragen werden, wie u. a. für Lübecker Marzipan geschehen. Das heißt, als "Lübecker Marzipan" gekennzeichnete Produkte müssen auch in Lübeck hergestellt worden sein.

Ein weiteres Beispiel: Nach bestehender Verkehrsauffassung darf die Bezeichnung "Edelmarzipan" nur für Produkte von überdurchschnittlicher Qualität verwendet werden. Edelmarzipan enthält mindestens 70 % Marzipanrohmasse und wird mit Schokolade überzogen. Hier gab es keine Beanstandungen durch das LAVES.

Auch die Mehrzahl der Proben von Stollen, die im Lebensmittelinstitut Braunschweig untersucht wurden, waren in Ordnung. 52 Stollen wurden getestet, davon enthielten drei nicht die erforderliche Mindestmenge an Trockenfrüchten. In den Leitsätzen für feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuches sind die Mindestanforderungen bezüglich der Zusammensetzung von Stollen – z. B. die Gehalte an Fett und Trockenfrüchten – festgelegt.

Alle untersuchten Butterstollen enthielten auch Butterfett in ausreichender Menge. In Marzipanstollen war ausschließlich Marzipan, nicht Persipan, verarbeitet worden.

Mängel gab es im Kennzeichnungsbereich: Hier mussten 13 Proben Stollen beanstandet werden.

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