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Fingermalfarben im Test: Kennzeichnungsmängel nachgewiesen

Presseinformation Nr. 003 vom 31. Januar 2005


Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat 14 Fingermalfarben von zehn verschiedenen Herstellern, überwiegend deutschen Herstellern, untersucht. Drei Produkte wurden von Herstellern oder Importeuren aus den Niederlanden geliefert.

Die vorgegebenen Grenzwerte zu bestimmten Inhaltsstoffen wurden von allen Herstellern eingehalten. Bei drei der in Deutschland hergestellten Produkte war auch die Kennzeichnung einwandfrei. Die restlichen Proben entsprachen überwiegend aufgrund von Kennzeichnungsmängeln nicht den rechtlichen Vorgaben.

Fingermalfarben sind bei Kindern ein beliebtes Spielzeug. In pastöser Form können sie direkt mit Händen auf geeignete Flächen aufgetragen werden. Dadurch ist auch direkter Hautkontakt mit der Farbe gegeben. Ein Verschlucken der Farbe ist vorhersehbar - wenn Kinder die Finger in den Mund stecken. Deshalb sieht die europäische Norm "Sicherheit von Spielzeug Teil 7: Fingermalfarben – Anforderungen und Prüfverfahren (DIN EN 71-7") vor, dass Fingermalfarben ein zugelassener Bitterstoff zugesetzt wird. Durch den bitteren Geschmack sollen Kinder daran gehindert werden, die Farbe zu schlucken.

Die vom Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg durchgeführten Untersuchungen zur stofflichen Beschaffenheit umfassten neben der Prüfung auf Schwermetalle, Konservierungsstoffe und ph-Wert auch die Prüfung, ob der vorgeschriebene Bitterstoff enthalten war und ob auf den Bitterstoff in der Kennzeichnung hingewiesen wurde.

Lediglich fünf der Hersteller setzten den erforderlichen Bitterstoff ein. Entsprechend gekennzeichnet waren jedoch nur die Produkte von drei Herstellern. In der Kennzeichnung ist der Warnhinweis "Warnung – Achtung! Kinder unter drei Jahren sollten von Erwachsenen beaufsichtigt werden" auf dem Behälter der Fingermalfarbe vorgesehen.

Den geforderten Warnhinweis gaben nur drei Hersteller auf ihren Erzeugnissen an.

Auch zugesetzte Konservierungsstoffe waren nicht immer deklariert. Drei von sieben Herstellern wiesen auf den Zusatz von Konservierungsstoffen hin.

Das LAVES rät den Verbrauchern, beim Kauf von Fingermalfarben auf folgendes zu achten: auf die Angabe der CE-Kennzeichnung, mit welcher der Hersteller die Einhaltung europäischer Norm bestätigt, auf Namen und Anschrift des Herstellers, auf den Warnhinweis sowie auf den Hinweis auf den Zusatz von Bitterstoffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
11.06.2010

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