LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

LAVES kontrolliert Werbung von Tierarzneimitteln auf der EuroTier


Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist in Niedersachsen für die Überwachung nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) zuständig, soweit die Werbung Tierarzneimittel betrifft. Auch für internationale Messen gibt es im HWG keine Ausnahmeregelungen.


Maßnahmen im Vorfeld der EuroTier 2016

Da während der EuroTier 2014 einige Fälle von Verstößen gegen das HWG festgestellt wurden, erfolgte bereits im Vorfeld der EuroTier 2016 eine Abstimmung mit der DLG als Veranstalter. Ziel war es, nationale und internationale Aussteller rechtzeitig und umfassend über die relevanten Bestimmungen des deutschen HWG zu informieren. Das entsprechende Merkblatt des LAVES in deutscher und englischer Sprache wurde von der DLG an alle Aussteller versendet. Es wurde den Ausstellern außerdem der Service angeboten, Poster, Präsentationen, Werbebroschüren und ähnliches vorab zur Bewertung ans LAVES zu senden. Davon wurde in Einzelfällen auch Gebrauch gemacht.

Eine Vorabbegehung mit Besichtigung der Stände und Sofortmaßnahmen, wenn Verstöße gegen das HWG vorliegen, wird auch im Rahmen der EuroTier 2016 durchgeführt werden.

Besichtigung der Stände im Jahr 2014
Bereits 2014 waren die Stände verschiedener Aussteller von Tierarzneimitteln auf der Messe EuroTier durch das LAVES überprüft worden. Insgesamt wurden dabei 35 Ständen überprüft, davon waren: 9 nationale Aussteller und 26 internationale Aussteller (10 Aussteller aus einem EU-Mitgliedsstaat, 16 Aussteller mit Firmensitz in einem Drittland).

Es wurden einige Verstöße gegen das HWG festgestellt. Diese betrafen vor allem die Paragrafen

  • §3a HWG: Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder alszugelassen gelten, ist unzulässig.
  • §4 HWG: Werbung für Arzneimittel muss bestimmte Pflichtangaben in deutscher Sprache enthalten. Werbung mit unvollständigen Angaben oder ohne die entsprechende Kennzeichnung in deutscher Sprache ist also unzulässig. Dies gilt auch für das Ausstellen oder Abbilden verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Originalbehältnis mit ausländischer Kennzeichnung.
  • §10 HWG: Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel muss auf die Fachkreise beschränkt sein. Standwände, Plakate, Prospekte und Werbebroschüren mit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die für alle Messebesucher sichtbar bzw. einsehbar sind, sind demnach unzulässig. Dies gilt auch für das Ausstellen oder Abbilden von Originalverpackungen solcher Arzneimittel mit oder ohne Inhalt.
  • §13 HWG: Werbung von Firmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereiches des HWG ist nur zulässig, wenn jemand, der nach dem HWG strafrechtlich verfolgt werden kann, ausdrücklich damit betraut ist, die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten zu übernehmen. Da für Messen keine Ausnahmen im HWG vorgesehen sind, müssen Aussteller mit Sitz in einem Drittland, die auf der EuroTier für Arzneimittel werben wollen, einen inländischen verantwortlichen Vertreter/Vertreterin in der EU benennen können.

Die 2014 festgestellten Verstöße der nationalen und internationalen Aussteller wurden während der Kontrollen oder am gleichen Tag abgestellt.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln