Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur
Der nachfolgende Artikel soll Ihnen grundsätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur vermitteln.
In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Einstellungsbehörden für die Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure zuständig.
Fragen dazu, ob oder wann eine Einstellung im Rahmen der Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur möglich ist, kann somit immer nur der jeweilige Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt beantworten.
Das LAVES koordiniert und organisiert als Prüfungsbehörde den Ablauf der Laufbahnprüfung (Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses).
Der Aufgabenbereich „Fachbezogene Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten" wird für die Prüfung der Lebensmittelkontrolleure fachlich durch die Ausbildungsbeauftragte Frau Claudia Geßener betreut.
Kontakt: Claudia.Gessener@laves.niedersachsen.de; Tel.: 0531-6804-310
Die verwaltungsmäßige Betreuung dieses Bereiches ist im Dezernat 21 angesiedelt. Das bedeutet, dass hier zusammen mit dem Prüfungsausschuss die Durchführung der Prüfungen koordiniert wird. Dazu zählt u. a. die Bestellung von Aufsichtsführenden für die verschiedenen Prüfungen, Ladung der Prüflinge, Erstellen der Zeugnisse, usw. Als Ansprechpartnerin aus dem Dezernat 21 steht Frau Jennifer Weyhe zur Verfügung.
Kontakt: Jennifer.Weyhe@laves.niedersachsen.de; Tel: 0531-6804-357
Bewerbungsunterlagen nehmen ausschließlich die Landkreise und die kreisfreien Städte, als Ausbildungsbehörde, entgegen.
Gliederung der Ausbildung
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Lebensmittelkontrolldienstes (APVO-LKD) vom 10.07.2010 regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für:
- das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst (Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärterin/Anwärter),
- das erste Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst sowie für (Lebensmittelkontrollinspektor-Anwärterin/Anwärter)
- den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten im Lebensmittelkontrolldienst.
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1
- Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1 dauert 24 Monate und gliedert sich in einen berufspraktischen Teil von 18 Monaten und einen fachtheoretischen Teil von 6 Monaten.
- Auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 können Zeiten nach § 21 Abs. 2 Satz 4 NLVO angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet das für die LMÜ zuständige Ministerium.
Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2
- Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 dauert zwölf Monate und gliedert sich in einen berufspraktischen Teil von neun Monaten und fachtheoretischen Teil von drei Monaten.
- Auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2 können Zeiten nach § 26 Abs. 4 Satz 1 NLVO angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet das für die LMÜ zuständige Ministerium.
- Anmerkung: Die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 ist derzeit nicht möglich.
Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
- Ausbildungsbehörden sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Ausbildungsbehörde bestellt eine/n Ausbildungsleiterin/leiter die/der für die Durchführung der Ausbildung zuständig ist. Die Ausbildungsbehörde erstellt für jeden Anwärter einen Ausbildungsplan und weist ihn dem Ausbildungsstellen für die berufspraktische Ausbildung zu. Dieser Ausbildungsplan ist der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Lebensmittelkontrollsekretär-Anwärter bzw. Lebensmittelkontrollinspektor-Anwärter zuzuleiten. Die Geschäftsstelle ist im LAVES, Dezernat 13.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Lebensmittelkontrolldienst sowie der Internetseite des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure.