Aufgaben eines Lebensmitelkontrolleurs
Lebensmittelkontrolleure sind in Niedersachsen bei einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt beschäftigt. Sie sind dort dem für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Amt zugeordnet.
Das Tätigkeitsfeld eines Lebensmittelkontrolleurs ist sehr vielfältig, weil er sowohl im Außen- als auch im Innendienst tätig ist.
Im Außendienst besucht er regelmäßig Betriebe, in denen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Mittel gewerbsmäßig hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden. Dort überprüft er, ob der Betrieb die rechtlichen Bestimmungen einhält und entnimmt Proben. Bei der Feststellung von Mängeln belehrt der Lebensmittelkontrolleur die Mitarbeiter der besuchten Betriebe und ahndet schwerwiegendere Verstöße mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld.
Im Innendienst erfolgt die Auswertung der im Außendienst gewonnenen Erkenntnisse. Zu den Betriebskontrollen sind von dem Lebensmittelkontrolleur Berichte zu fertigen, die entnommenen Proben sind detailliert zu dokumentieren und an die Untersuchungsinstitute zu versenden, die vom Lebensmittelkontrolleur eingeleiteten Maßnahmen sind anhand der rechtlichen Bestimmungen zu begründen, etc. Auch die Beantwortung von Anfragen des LAVES anderer Landkreise/ kreisfreier Städte, Betriebsinhaber sowie Verbraucher gehört zum Aufgabengebiet eines Lebensmittelkontrolleurs.
Lebensmittelkontrolleure überprüfen, ob Lebensmittelunternehmen wie z. B. Eiaufschlagbetriebe den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.