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Buntgefärbte Eier dürfen im Osternest nicht fehlen – auf Risse in der Schale und auf Mindesthaltbarkeitsdatum achten

Das LAVES stellt bei Untersuchungen deutliche Mängel fest



Buntgefärbte gekochte Eier gehören zur Osterzeit. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat 39 Proben von eingefärbten Hühnereiern unter die Lupe genommen. Davon waren 25 Proben in Ordnung, elf Proben hatten am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) deutliche Mängel: hefig-gärig, teilweise auch faulig im Geruch und verschimmelt. Ein weiteres Ei war bereits vor Ablauf des MHD nicht mehr in Ordnung: Es musste als verdorben beurteilt werden. Bei zwei Proben wurde ein nicht zugelassener Trägerstoff für die Lebensmittelfarbe verwendet. Bunte Eier werden vom Handel inzwischen das gesamte Jahr über angeboten, weil sie zum Beispiel zum Picknick immer beliebter werden. Daher werden die Untersuchungen für 2016 auch nach Ostern fortgesetzt.

Bei den Untersuchungen wurde die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums geprüft. Die Proben wurden bis zum Ende der angegebenen Mindesthaltbarkeit gelagert und untersucht. Eine Probe besteht in der Regel aus 30 einzelnen Eiern. Außerdem wurde die Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen geprüft.

Ergebnisse aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Qualität gekochter bunter Eier nicht wesentlich verändert hat. Das Ergebnis von 2014: Von 32 untersuchten Proben waren 16 einwandfrei. Allerdings mussten sieben Proben als alt, muffig, teilweise sogar verschimmelt oder faulig beurteilt werden. Sie waren damit nicht zum Verzehr geeignet. Neun Proben hatten einen hohen Anteil an Schalendefekten – die Eierschalen waren rissig. Eier mit aufgeplatzter oder rissiger Schale verlieren ihren Schutz vor Keimen. Die Eier verderben schneller, da die Keime leichter eindringen und sie ungenießbar machen können.

Damit bunte gekochte Eier möglichst bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums frisch bleiben, sollten Verbraucher beim Einkauf darauf achten, dass die Schale nicht durch Löcher oder Risse beschädigt ist. Nach dem Kauf sollten die Eier im Kühlschrank aufbewahrt werden. Eierkartons weisen neben Informationen zu Herkunft, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und verwendeten Farbstoffen häufig auch einen solchen Kühlhinweis auf. Allerdings fehlen bei lose verkauften Eiern in der Regel diese Angaben, da diese Ware nicht kennzeichnungspflichtig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, bis wann die Eier noch haltbar sind und woher sie stammen. Solche Eier sollten nach dem Kauf möglichst bald verzehrt werden und nicht lange gelagert werden.

Das LAVES erhält gelegentlich auch Beschwerden von Verbrauchern, dass sich gekochte Eidotter blau-grünlich verfärbt haben. Bei zu langem Kochen (länger als 10 Minuten) kommt es zu einer chemischen Reaktion zwischen dem Eisen des Eidotters und den Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben. Es ist weder gesundheitsschädlich, noch führt es zu einer geschmacklichen Beeinträchtigung.

Dazu ausführliche Informationen unter www.laves.niedersachsen.de.

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