VHS und IHN – Infektionen von forellenartigen Fischen
Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN)
Die Virale Hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) sind gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) als Fischseuchen und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 in der Kategorie C gelistet. Bis 2020 wurde die IHN nur sehr selten nachgewiesen bis im Jahr 2021 ein größerer Seuchenausbruch in Deutschland auch in Niedersachsen zu einer stark gestiegenen Anzahl von IHN-Ausbrüchen geführt hatte (Fischseuchenstatistik).
Die VHS und die IHN werden durch unterschiedliche RNA-Viren aus der Familie der Rhabdoviren ausgelöst. Die empfänglichen Arten und Überträgerarten sind bei beiden Erkrankungen, jedoch besonders bei der VHS besonders vielfältig. Verschiedene Vertreter der Forellenartigen, wie Regenbogenforellen, Bachforellen, Saiblinge und der atlantische Lachs aber auch zum Beispiel Hechte zählen zu den empfänglichen Arten. Für die VHS zudem unter anderem Vertreter der Heringsartigen, Plattfische, Dorsche, Barsche, Karpfenartigen.
Jedoch treten diese Erkrankungen vor allem bei forellenartigen Fischen (Salmoniden) auf und verursachen besonders bei der Regenbogenforellen Symptome.
Typischerweise treten diese Infektionen bei Wassertemperaturen unter 14°C klinisch in Erscheinung. Die Verlustraten können durchaus bis zu 80 Prozent und mehr betragen. Dunkelverfärbung, Glotzaugen sowie Blutungen in der Muskulatur, den inneren Organen, aber auch der Flossenansätze und Haut prägen das klinische Bild. Ein symptomloser Verlauf ist möglich, vor allem in bestimmten Altersstufen der Fische. Ein bedeutender Unterschied ist, dass die IHN vor allem bei Jungfischen klinisch in Erscheinung tritt, während die VHS vor allem bei Speisefischen zu einer ausgeprägten Symptomatik führt. Symptomlose Träger tragen oftmals zur Verbreitung dieser Forellenseuchen bei.
Vorbeugen ist das A und O! Aufgrund der Tatsache, dass sich das Virus über Wasser und Fische, über Menschen aber auch über Vögel verbreiten kann, ist es von großer Bedeutung, dass Fischhaltungsbetriebe vorbeugende seuchenhygienische Mindestmaßnahmen einhalten. Dazu gehört eine Minimierung des Besucherverkehrs sowie die Desinfektion des Schuhwerks und der Hände von Mitarbeitern und Besuchern, vor und nach Betreten des Betriebsgeländes. Auch die zum Einsatz kommenden Geräte müssen regelmäßig desinfiziert werden. Als weiterer Schutz gegen eine Verschleppung der Seuche durch Vögel (Kormorane, Graureiher), sollte die Teichanlage im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten mit einer Überspannung versehen sein. Vergrämungsabschüsse von Kormoranen, außerhalb von Naturschutzgebieten, sind in niedersächsischen Teichwirtschaften erlaubt.
Die Erfahrung aus Vorjahren zeigt, dass der Lebendfischhandel bei VHS- und IHN-Ausbrüchen eine wichtige Rolle spielen kann. Lebende Fische werden regelmäßig ohne die notwendigen Transport- und Gesundheitsbescheinigungen zugekauft. Aus Sicht der Task-Force Veterinärwesen ist der Zukauf von Lebendfischen aus EU-anerkannten seuchenfreien Anlagen bzw. aus tiergesundheitlich überwachten Anlagen unerlässlich. Eine Unabhängigkeit vom Lebendfischzukauf durch eigene Zuchtaktivitäten (regionale Urproduktion) trägt zur vorbeugenden Fischseuchenbekämpfung bei.
Weitere interessante Artikel: