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Untersuchung von Futtermitteln auf verbotene Materialien

Verpackungsmaterial und Reste aus der Lebensmittelindustrie


In Futtermitteln dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Reste aus der Lebensmittelproduktion zum Beispiel aus der Brot- und Backwarenindustrie verwertet werden. Technologisch bedingt können so jedoch Verpackungsmaterialien, wie Papier- und Plastikschnipsel sowie Reste von Alufolie, ins Futtermittel gelangen.

Das Futtermittelinstitut Stade des LAVES hat insgesamt 212 Proben auf das Vorhandensein von Verpackungsmaterial und Fremdkörpern untersucht - hier vor allem Verpackungsmaterial aus der Agro-Lebensmittelindustrie.


Untersuchung

Im Futtermittelinstitut Stade wurden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 212 Futtermittelproben auf das Vorhandensein von Verpackungsmaterial und Fremdkörpern untersucht. Hierfür wurden sowohl Plan- wie auch anlassbezogen gezogene Proben aus Niedersachsen, Bremen sowie im Rahmen der NOKO (Norddeutsche Kooperation) eingesandte Proben ausgewertet.

Das Ergebnis: Bei 38 der 212 untersuchten Futtermittelproben wurden gesundheitsgefährdende oder verbotene Materialien wie spitze und scharfkantige Hartplastikstücke (14), große Stücke Verpackungsmaterial (5), Glassplitter (1), Vogelkot und/ oder Mäusekot/-Urin (15) sowie gebeiztes Saatgut (3) nachgewiesen. In acht Futterproben der 2016 ausgewerteten Proben wurden Verpackungsmaterialien nachgewiesen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit und geringen Menge, gemäß BfR-Stellungnahme Nr. 34/2005 keine gesundheitliche Gefahr darstellen.

Die spitzen und scharfkantigen Hartplastikteile wurden ausschließlich in Erzeugnissen der Backwarenindustrie nachgewiesen. Diese Befunde wurden im Jahr 2015 in diesem Umfang erstmalig festgestellt und lassen auf eine unzureichende Entfernung und Zerkleinerung von Umverpackungen bei diesen Erzeugnissen schließen. Auch 2016 erwiesen sich die Futtermittel mit Anteilen von recycelten Resten aus der Brot- und Backwarenindustrie als problematisch, hinsichtlich enthaltener Verpackungsmaterialien in Form von spitzen und scharfkantigen Hartplastikpartikeln.

Vorgaben für Futtermittel


Gemäß der Verordnung (EG) 767/2009 Artikel 6 (1) dürfen Futtermittel keine Materialien enthalten, deren Inverkehrbringen oder Verwendung in der Tierernährung beschränkt oder verboten ist (siehe Anhang III, Kapitel 1 Satz 7 o.g. VO; Kot und Urin; gegerbte Häute; gebeiztes Saatgut; behandeltes Holz; Abwasserbehandlungsabfälle; fester Siedlungsmüll; Verpackungsmaterial aus der Agro-Lebensmittelindustrie; auf n-Alkanen gezüchtete Hefen). Die mikroskopische Untersuchung auf die o. g. verbotenen Stoffe erfasst die Untersuchung auf: Kot und Urin (soweit die Identifikation im Futtermittel noch möglich ist); gebeiztes Saatgut; festen Siedlungsmüll; Verpackungsmaterialien aus der Agro-Lebensmittelindustrie.
In Futtermitteln dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Reste aus der Lebensmittelproduktion zum Beispiel aus der Brot- und Backwarenindustrie verwertet werden. Dieser Umstand ist, aus der Sicht überzählige Lebensmittel einer sinnvollen Verwertung zuzuführen, erst einmal zu begrüßen. Technologisch bedingt können so jedoch Verpackungsmaterialien ins Futtermittel gelangen. Meistens handelt es sich dabei um geringe Mengen an kleinen Papier- und Plastikschnipseln sowie Reste von Alufolie, die bei starker Zerkleinerung gefahrlos den Magendarmtrakt passieren können (siehe Stellungnahme Nr. 34/2005 des Bundesinstituts für Risikobewertung: technologisch bedingt können in sogenannten Recyclingfuttermitteln bis zu 0,2% gesundheitlich unschädliche Verpackungsreste mit einer maximalen Partikelgröße von 0,5 mm toleriert werden, sofern sie nicht geeignet sind, die tierische Gesundheit zu schädigen).
Verpackungsmaterial in Futtermitteln   Bildrechte: © LAVES
Verpackungsmaterial in Futtermitteln   Bildrechte: © LAVES
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Ausblick

Eine stärkere Zerkleinerung der Brot- und Backwarenmehle und die dadurch verringerte Partikelgröße von Verpackungsmaterialien reduziert zwar die Verletzungsgefahr im Verdauungstrakt, jedoch sind die Partikel mikroskopisch weiterhin nachweisbar. Allerdings können durch eine feine Zerkleinerung Mikroplastikpartikel erzeugt werden, die dann wieder zu neuen Problemen führen können durch Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt.

Aufgrund des Nachweises von gesundheitsgefährdenden oder verbotenen Materialien, werden Futtermittel auch weiterhin regelmäßig untersucht werden.
Verpackungsmaterial in Futtermitteln   Bildrechte: © LAVES
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