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Weiterbildung mit Wirkung

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es im Verwaltungsbereich?


Laptop aufgeklappt und angelehnt an Bücher   Bildrechte: © BillionPhotos - stock.adobe.com
Lernbereitschaft im Beruf schult fachliche und persönliche Kompetenzen

Hier laufen die Fäden zusammen: die Arbeit im Verwaltungsbereich des LAVES ist eine wichtige Stütze für alle anderen Tätigkeiten, die dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen. Der Einstieg in die Verwaltung des öffentlichen Dienstes erfolgt entweder „von der Pike auf“ mit einer Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen Quereinstieg.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es im Verwaltungsbereich?

Im Berufsalltag neue Themen zu bearbeiten oder sich neuen Herausforderungen zu stellen - mit einer Weiterbildung über den Verwaltungslehrgang I und Verwaltungslehrgang II wird es möglich:

Verwaltungslehrgang I

Der Verwaltungslehrgang I richtet sich vor allem an Quereinsteigende ohne Verwaltungsausbildung. Anschließend oder wenn bereits eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder Fachangestellten für Bürokommunikation erfolgreich absolviert wurde, besteht die Möglichkeit, in den Verwaltungslehrgang II zu starten.

Der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgangs I ist dabei Voraussetzung für die Übertragung einer Tätigkeit nach den Merkmalen der Entgeltgruppen (EG) 8 und 9 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Verwaltungslehrgang II

Der Verwaltungslehrgang II ist Voraussetzung für die Übertragung von Tätigkeiten nach den Merkmalen der Entgeltgruppen 9 bis 12 TV-L. Zudem ist der Verwaltungslehrgang II auch notwendig, wenn man Führungsverantwortung übernehmen möchte.

Voraussetzungen

Um den Verwaltungslehrgang I oder den Verwaltungslehrgang II besuchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche die Personalstelle des LAVES für Interessierte gerne prüft. Liegen die Voraussetzungen vor, muss man sich noch einem Auswahlverfahren stellen. Hat man auch dieses erfolgreich hinter sich gebracht, öffnet sich die Tür zur Teilnahme an den Lehrgängen.

Wie lange dauert die Weiterbildung?

Das LAVES bietet die Lehrgänge derzeit beim Studieninstitut des Landes Niedersachsen in Bad Münder (SiN) als Vollzeitvariante mit einer Dauer von zehn Monaten (Verwaltungslehrgang I) beziehungsweise elf Monaten (Verwaltungslehrgang II) sowie beim Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. in Oldenburg (NSI) als nebendienstliche Variante mit einer Dauer von jeweils zwei Jahren an.

Inhalte der Weiterbildung

In den Lehrgängen erwarten einen dann unter anderem Fächer wie Kommunalrecht, Sozialrecht, Baurecht, Privatrecht, öffentliche Finanzwirtschaft oder Kosten- und Leistungsrechnung. Im Verwaltungslehrgang II wird das Wissen dann noch einmal deutlich erweitert und vertieft. Kein Wunder, stellt dieser Lehrgang doch sozusagen die „Meisterprüfung“ der Verwaltungsberufe dar und bereitet auf Aufgaben vergleichbar dem gehobenen Dienst vor.

Prüfung

Sowohl der Verwaltungslehrgang I als auch der Verwaltungslehrgang II haben eine große Gemeinsamkeit: am Ende wartet auf die Teilnehmenden eine schriftliche sowie eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst in beiden Lehrgängen vier Klausuren, mit einer Bearbeitungszeit von jeweils vier Stunden (Verwaltungslehrgang I) beziehungsweise fünf Stunden (Verwaltungslehrgang II).

Weiterbildung mit Wirkung

Eine Weiterbildung ist eine Investition: sie bereichert persönliche und schult fachliche Kompetenzen, sie gibt Sicherheit und Vertrauen für neue Aufgabengebiete und für Führungsverantwortung - und sie gibt die Perspektive, die Zukunft des öffentlichen Dienstes aktiv mitzugestalten.


Das klingt interessant? LAVES-Mitarbeitende aus der Verwaltung nutzen die Verwaltungslehrgänge, um sich für neue Aufgaben und Herausforderungen zu qualifizieren:

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