Aussetzen von Gartenteichtieren
Über Probleme, Verbote und mögliche Folgen in Verbindung mit dem Aussetzen von Gartenteichtieren in der freien Natur
Einführung
Die Haltung von Zierfischen und anderen Wassertieren in Gartenteichen ist weiterhin sehr beliebt.
Neben Zoofachgeschäften und Einzelhändlern, die auf Gartenteichtiere spezialisiert sind, verkaufen auch viele Gartenzentren sowie Bau- und Heimtierfuttermärkte Fische und andere Wassertiere für die Haltung im Gartenteich.
Der verantwortungsvolle und sachkundige Zierfischhändler sollte Gartenteichtiere erst ab etwa Anfang Mai zum Verkauf anbieten. Somit wird sichergestellt, dass Nachtfrost oder länger anhaltende Kälteperioden die Anpassung der Tiere an ihre neue Umgebung nicht nachteilig beeinträchtigen. Viele Gartenteichfische sind keine echten Kaltwasserfische. So handelt es sich zum Beispiel bei den beliebten Kois und Goldfischen um Fische, die ihr physiologisches Temperaturoptimum bei ca. 20 - 24 °C vorweisen. Die meisten dieser "wärmeliebenden" Gartenteichfischarten sind allerdings an Winterperioden mit niedrigen Wassertemperaturen angepasst. Die Teiche müssen dafür aber ausreichend tief sein.
Viele der Wassertierarten, die für den Gartenteichbesatz verkauft werden, sind als „exotische“ Arten zu betrachten, die ursprünglich aus anderen Klimazonen stammen bzw. auf anderen Kontinenten beheimatet sind. Fischarten wie zum Beispiel die aus Asien stammenden Koikarpfen, Goldfische, Blaubandbärblinge und bestimmte Bitterlingarten oder die aus Nordamerika stammenden Katzenwelse, Sonnenbarsche und bestimmte Flusskrebsarten sind hierzulande nicht heimisch. Als heimische Fischarten sind die Orfe, der Europäische Bitterling, das Moderlieschen, der Stichling oder der Gründling zu nennen. Diese werden zwecks Besatz für sogenannte Bioptopteiche auch im Handel angeboten.Einige der vorgenannten Wassertierarten sind, z. B. aufgrund ihres aggressiven bzw. territorialen Verhaltens (Katzenwelse, Sonnenbarsche, Blaubandbärblinge), nur bedingt mit anderen Fischarten zu vergesellschaften. Andere können sich wiederum im Gartenteich stark vermehren und bei fehlenden Fressfeinden kommt es zu einem Überbesatz. Flusskrebse verlassen, insbesondere wenn keine geeigneten Versteckmöglichkeiten im Teich vorhanden sind, den Gartenteich und gehen "auf Wanderschaft" um einen geeigneten Lebensraum zu suchen.
Was nun tun, wenn sich herausstellt, dass die zugekauften Tiere für die Haltung im Gartenteich nicht geeignet sind, sich zu stark vermehren oder zu groß werden? Leider scheint es für viele Tierhalter verlockend zu sein, solche Fische in der freien Natur auszusetzen, zumal häufig davon ausgegangen wird, dass es den Fischen in Binnengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen besonders gut gehen muss. So werden mitunter auch kranke Fische ausgesetzt, in der Hoffnung, dass unter natürlichen Bedingungen eine Krankheitsheilung eintreten wird.
Auf jeden Fall ist das Aussetzen von Fischen und anderen Tieren aus dem Gartenteich in die freie Natur grundsätzlich nicht gestattet bzw. genehmigungspflichtig und stellt häufig einen Verstoß gegen Fischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und / oder Tiergesundheitsrecht dar. Solche Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden!
Rechtliches
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz bedarf es grundsätzlich der Genehmigung der zuständigen Behörde für das Ausbringen von Tieren in der freien Natur. Wenn fischereirechtlich nicht zulässig, verstößt demnach auch das Aussetzen heimischer Fische oder anderer Wassertiere ohne Genehmigung gegen Rechtsvorschriften. Die Hege von Fischbeständen in Bächen, Flüssen oder Seen unterliegt dem Fischereirecht. So stehen Hegemaßnahmen wie Fischbesatz gemäß dem Niedersächsischen Fischereigesetz ausschließlich dem Fischereiberechtigten oder dem Fischereipächter zu. Das Aussetzen von in der sogenannten "Unionsliste" gelisteten gebietsfremden invasiven Arten wie beispielsweise Blaubandbärblingen, Sonnenbarschen, Roten Amerikanischen Sumpfkrebsen oder Signalkrebsen verstößt außerdem gegen die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Diese wurde zum Schutz der einheimischen Fauna (und Flora) erlassen und soll verhindern, dass gebietsfremde Arten heimische Arten verdrängen. Das Bundesnaturschutzgesetz hat für gebietsfremde invasive Arten gesonderte Maßnahmen erlassen. Der Handel mit diesen Tieren ist mittlerweile grundsätzlich verboten.
Das Tierschutzgesetz regelt, dass gezüchtete oder aufgezogene Tiere wildlebender Arten nicht in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln sind, wenn diese nicht auf die zum Überleben im vorgesehenen Lebensraum artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst sind. Ferner darf ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier nicht ausgesetzt werden, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Das Aussetzen kranker Fische ist aufgrund der Verschleppungsgefahr von Krankheiten ohnehin nicht zulässig. Insbesondere ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass Kois an der Koi-Herpesvirus-Infektion der Karpfen (KHV-I) erkranken können. Andere Gartenteichfischarten (z. B. Goldfische) können dieses Virus ohne selber zu erkranken ebenfalls aufnehmen und möglicherweise verschleppen. Die KHV-I ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt dem Fischseuchenrecht. Der Verdacht auf das Vorliegen der KHV-I ist der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen.
SETZEN SIE KEINE GARTENTEICHTIERE AUS!
Leider kommt es aber immer häufiger vor, dass, trotz eindeutiger Rechtslage, Fische in der freien Natur angetroffen werden, die offensichtlich ausgesetzt wurden. Das Aussetzen solcher Tiere kann verheerende Folgen für heimische Arten und die Ökosysteme haben.
Praxisbeispiele
Gebietsfremde Fische können heimische Tierbestände verdrängen. Als Beispiel kann der Schwarze Katzenwels genannt werden. In manchen Gewässern (Seen) haben diese aus Nordamerika stammenden Raubfische die heimische Fischfauna komplett verdrängt.
Auch der aus Asien stammende Blaubandbärbling ist trotz seiner geringen Größe in der Lage heimische Fischarten zu verdrängen. Wissenschaftler des Instituts für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft haben feststellen müssen, dass diese Fischart sich vor allem während der Winterung Schleien und Karpfen gegenüber parasitär verhält und diese regelrecht "anfrisst". Die teilweise schwerwiegenden Verletzungen können in Verbindung mit der Stressbelastung auch zum Tod der Fische führen*.
* Oberle, M., C. Pfeil-Putzien und H. Wedekind (2006)
Parasitismus von Blaubandbärblingen (Pseudorasbora parva ) an Karpfen und Schleien in der Winterung
In: Tagungsband der XI. Gemeinschaftstagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Sektionen der EAFP, Murten (CH) 2006
Amerikanische Flusskrebsarten können ebenfalls Flusskrebsbestände verdrängen, die hierzulande heimisch sind. Das Aussetzen solcher Tiere ist besonders problematisch, da diese Träger des Erregers der Krebspest sein können und auch häufig sind. Ohne dass sie selber erkranken, können sie heimische Flusskrebsarten wie z. B. den Edelkrebs infizieren, für die Krebspest grundsätzlich tödlich verläuft. Abgesehen von den derzeitigen Handelsverboten (s. o.) sollte an den Zoofachhandel appelliert werden, solche Tiere nicht für den Gartenteich anzubieten.
Problematisch ist auch die Situation in Bezug auf den Europäischen Bitterling. Es werden im Zierfischhandel immer häufiger aus Asien stammende Bitterlingarten angeboten, die für den Laien kaum vom Europäischen Bitterling zu unterscheiden sind. Das Aussetzen solcher Fische führt ebenfalls unwiderruflich zur Faunenverfälschung.
Krankheiten
Im Falle von Gesundheitsproblemen bei Gartenteichfischen und anderen Gartenteichtieren erfolgt nur selten eine tierärztliche Konsultation. Vielmehr werden verendete Tiere unzulässigerweise über die Toilettenspülung entsorgt oder offensichtlich kranke Gartenteichtiere werden in Flüsse, Bäche oder Seen ausgesetzt. Dadurch können heimische Fisch- oder Krebstierbestände aber auch Nutztiere in Teichwirtschaften gefährdet werden. Ausbrüche der anzeigepflichtigen KHV-I, aber auch andere Fischkrankheiten können sogar existenzgefährdende Folgen für diese Betriebe haben. Deshalb gilt, dass im Falle von Fischsterben oder eines Krankheitsgeschehens im Gartenteich grundsätzlich eine Tierärztin oder ein Tierarzt hinzugezogen werden soll. Mittlerweile gibt es immer mehr auf Fische spezialisierte Veterinäre.
FAZIT
Fische aus Gartenteichen sollten niemals in der freien Natur ausgesetzt werden! Dies ist weder für die Fische, noch für die heimischen Ökosysteme gut.
Bei dem Anlegen eines Gartenteiches ist unbedingt darauf zu achten, dass die Größe des Teiches auf den langfristigen Teichbesatz unter Berücksichtigung des Wachstums und der eventuellen Vermehrung der Fische abzustimmen ist. Befinden sich trotzdem irgendwann zu viele Fische im Teich, sollte im Bekanntenkreis oder bei Zierfischhändlern nach möglichen Abnehmern gefragt werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die abzugebenden Fische gesund sind.
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