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Wie unbedenklich sind Backformen?

Untersuchungen des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg


Verschiedene Back- und Kuchenformen aus Metall, Keramik, beschichtet   Bildrechte: © pinkyone – stock.adobe.com

Der Gugelhupf gelingt in der glasierten Keramikform, für den Käsekuchen darf es die Ringform aus Metall sein und die Apfel-Zimt-Muffins gleiten leicht aus den Förmchen mit Anti-Haftbeschichtung heraus. Backformen gibt es aus verschiedensten Materialien und alle müssen für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein.

Damit dem sicheren Genuss nichts im Wege steht, untersucht das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg Backformen aller Art auf ihre unbedenkliche Benutzung hin.

Nach der EU-Bedarfsgegenstände-Verordnung (VO (EG) 1935/2004) müssen alle Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nach Guter Herstellungspraxis hergestellt werden. Das heißt: Gegenstände dürfen bei normaler und vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile auf ein Lebensmittel abgeben, die ein bestimmtes Maß übersteigen (beispielsweise Höchstmengen an Elementen). Die Untersuchungen können sich bei Backutensilien unterschiedlich gestalten, da es bei Backformen zum Beispiel unterschiedliche Oberflächenmaterialien geben kann – wie Königskuchen- oder Gugelhupfformen mit und ohne Beschichtung oder Muffinformen mit keramischer oder Antihaftbeschichtung. Bei Antihaftbeschichtungen kann es sich um PTFE (Polytetrafluorethylen) oder anderes silicatisches Material handeln, welches auf Siliziumdioxid basiert.
Backformen aus Keramik Bildrechte: PhotoSG - stock.adobe.com

Untersuchungshergang

Keramische Oberflächen werden – wie Tassen und Teller aus Keramik auch – mit Essigsäure befüllt und 24 Stunden stehengelassen. Anschließend werden die gewonnen Lösungen geprüft: Mit geeigneten Verfahren wird geschaut, ob aus der Oberfläche Elemente in Lösung gegangen sind und ob diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Bei Materialien, die Kontakt zu Lebensmitteln haben, bestimmt die Beschaffenheit oder Art des Materials die rechtliche Einstufung sowie auch die Prüfart des Materials. Metallische Oberflächen werden beispielsweise auf eine andere Art geprüft als keramische Oberflächen: Formen aus Metall können mit künstlichem Leitungswasser oder auch 0,5 Prozent Citronensäure und unter Anwendung von Temperatur geprüft werden. Aber auch hier wird schließlich geschaut, ob Bestandteile in Lösung gegangen sind.

Neben Elementen, die in Lösung gehen können, wird mit bloßem Auge geschaut, ob eine vorhandene Beschichtung dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Eine Beschichtung sollte demnach so aufgebracht worden sein, dass sie unter vorgesehenen Nutzungsbedingungen (ohne mechanische Einwirkung) der Prüfung standhält und keine Ablösungserscheinungen zeigt.

Darüber hinaus werden die gesetzlichen Kennzeichnungselemente überprüft. Dazu gehören die Adressdaten des Herstellers, wenn das Produkt in den Handel kommt. Bei Backgeschirr kann unter Umständen ein Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung vonnöten sein. Derartige Hinweise können sich zum Beispiel auf eine Temperatur beziehen, die beim Verwenden nicht überschritten werden sollte.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) wurden im Jahr 2022 38 Backformen aller Art auf ihre Qualität und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft. Darunter waren Königs-, Kasten-, Spring- und Gugelhopfformen. Alle Proben waren in Ordnung und es wurden weder stoffliche noch Kennzeichnungsmängel ermittelt.

Im Jahr 2019 hat das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg wieder Kuchenformen aller Art auf ihre Qualität und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft. In dem Projekt wurden 16 Gugelhupf-, Muffin- und Springformen untersucht. In Bezug auf die Kennzeichnung erfüllten alle Prüfgegenstände die Vorgaben.

Jedoch hielt die aufgebrachte Antihaftbeschichtung einer Backform der Prüfung mit einer Lebensmittelsimulanz nicht Stand und löste sich ab. Dabei gingen Teile der Beschichtung sowie Eisenionen aus dem Trägermaterial der Form in die Lösung über. Dies bedeutet, dass das Beschichtungsmaterial beim Gebrauch auf das Lebensmittel übergehen könnte, was es zu vermeiden gilt.

Von dem Material gehen zwar keine gesundheitlichen Bedenken aus, aber dennoch ist es möglich, eine Beschichtung technisch einwandfrei so aufzubringen, dass diese eine einmalige Worst-case Prüfung ohne Schäden übersteht.

Im Jahr 2018 hat das Institut für Bedarfsgegenstände 16 Backformen mit verschiedenen Oberflächen untersucht. Dabei zeigten die Formen mit keramischer Beschichtung keinerlei Auffälligkeiten, was den Übergang von Elementen in das Prüflebensmittel betrifft.

Bei zwei Formen mit Antihaftbeschichtung trat der oben beschriebene Fall ein, dass sich die Beschichtung ablöste und sie die Prüfung nicht bestanden. In diesen Fällen können entsprechend Bestandteile des Beschichtungsmaterials auf Lebensmittel übergehen. Dies gilt es zu vermeiden. Wie bei den Ergebnissen 2019 ist dies jedoch gesundheitlich unbedenklich.

Bei allen untersuchten Proben waren die Kennzeichnungselemente wie in den gesetzlichen Anforderungen vorhanden.


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