Allergien
Allergien können nicht nur durch Pflanzen, Hausstaubmilben, Arzneimittel, Kosmetika oder beim Verzehr bestimmter Lebensmittel auftreten, sondern auch beim Kontakt mit Bedarfsgegenständen (Gegenstände des täglichen Gebrauchs). Diese Produkte (wie z.B. Bekleidung, Wäsche, Kosmetische Mittel, Schmuck, Spielwaren) werden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB LG) des LAVES daher auch auf die Anwesenheit sensibilisierender Inhaltsstoffe geprüft. Es werden Untersuchungen auf Chrom(VI), Formaldehyd bzw. flüchtige Stoffe, Nickel, Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln, sensibilisierende Farbstoffe, Duftstoffe, Pflanzeninhaltsstoffe, bioziode/antimikrobielle Substanzen, materialspezifische Stoffe sowie Latexproteine durchgeführt.
- Was ist eine Allergie?
- Welche Stoffe lösen eine Allergie aus?
- Was sind die Kriterien für die Bewertung bzw. Einstufung von Stoffen als Allergene?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beispiele für aktuelle Untersuchungen bei Bedarfsgegenständen auf allergieauslösende Substanzen:
Bei einer Allergie handelt es sich um eine spezifische immunologische Abwehrreaktion des Körpers. Ausgehend von den komplexen biochemischen Mechanismen und Reaktionen werden 4 Typen unterschieden. Diese vier Typen zeigen u.a. folgende klinische Erscheinungsformen:
- Typ I: Schnupfen, Nesselsucht, Asthma, Entzündungen der Luftbläschen, Durchfall, und der anaphylaktische Schock (diese Sofortreaktion kann lebensbedrohlich sein)
- Typ II: Schädigung des Blutbildes, des Knochenmarks, Leber-, u. Schilddrüsenschädigung
- Typ III: Ablagerung von komplexen Stoffen in Gewebe und der Blutbahn mit Folgeschäden z.B. Entzündungen
- Typ IV: Die Kontaktallergie an der Haut ist hier das bekannteste Beispiel. Sie äußert sich in Entzündungsreaktionen wie Rötungen, Ödeme, Bläschen, Schuppen, Knötchen oder Hautabschälungen mit einer Reihe von Begleiterscheinungen.
Das Vorkommen von Typ I und IV wird in der Fachliteratur am häufigsten beschrieben.
Welche Stoffe lösen eine Allergie aus?
Bei einer Allergie werden Substanzen, die üblicherweise keine Gefahr für Menschen darstellen, als körperfremde Stoffe (Antigene) vom Körper "eingestuft". Es handelt sich um Stoffe aus der Natur oder um synthetische Stoffe (hergestellt im Labor). Gesicherte Erfahrungen bestehen im Bereich Arbeitsschutz. Hier sind ca. 250 sensibilisierende Arbeitsstoffe in der aktuellen MAK und BAT Liste 2007, herausgegeben von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, gelistet. Zusätzlich sind eine Vielzahl weiterer Stoffe in der wissenschaftlichen Literatur genannt, die im Verdacht stehen ein sensibilisierendes Potential zu besitzen.
Was sind die Kriterien für die Bewertung bzw. Einstufung von Stoffen als Allergene?
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Fallberichte (Beschwerden, ärztliche Befunde)
-
epidemiologische Studien oder
-
tierexperimentelle Untersuchungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sowohl bei Kontaktallergien mit Hautkontakt als auch bei inhalativen Allergien ist die Entwicklung des Spättyps (Symptome zeigen sich erst nach einiger Zeit) von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehört das substanz-spezifische Sensibilisierungsvermögen, die Konzentration, Art und Dauer einer Einwirkung und die genetisch determinierte Disposition der Betroffenen (Atopie).
Das bedeutet, nicht jeder, der Kontakt mit einem sensibilisierenden Stoff hat, bekommt eine Allergie.
z.B. dekorative Metallteile bei Bekleidung, Schmuck, Besteck. Es dürfen max. 0,5 µg Nickel/cm2/Woche freigesetzt werden und zwar von den Teilen der Bedarfsgegenstände, die unmittelbar länger mit der Haut in Berührung kommen. Noch geringer ist der Wert mit 0,2µg Nickel/cm2/Woche für Stäbe, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden. Überschreitungen bei der Nickellässigkeit werden vereinzelt noch festgestellt.
Links:
Chromgegerbtes Leder mit Hautkontakt z.B. Schuhe, Sandalen, Arbeitshandschuhe, Mützen, Lederarmbänder. Als Bewertungsgrenze basierend auf einer Europäischen Norm für Arbeitshandschuhe wird hier eine Höchstmenge von max. 3 mg/kg Chrom (VI) herangezogen. Die Untersuchungen aus dem Jahr 2007 zeigen eine abnehmende Tendenz. Insgesamt wiesen 6 Proben (Lederschuhe, Lederfußbett, Lederhandschuhe, Arbeitshandschuhe, Fahrradhandschuh) einen höheren Gehalt als 3 mg/kg auf. Der höchste ermittelte Wert war 91,2 mg/kg.
Latexproteineaus Naturkautschuk
Handschuhe, Bekleidung, Schnuller, Matratzen u. a. Bedarfsgegenstände können unter Verwendung von Naturlatex hergestellt werden. Bei entsprechenden Produkten aus Naturlatex ist eine Freisetzung von löslichen Latexproteinen (Eiweißbestandteile) möglich. Für Latexproteine existiert bisher keine Höchstmenge. Besonders problematisch sind Latexhandschuhe, da sie berufsbedingt längere Zeit und häufig getragen werden.
Um einer Gefahr vor Allergien vorzubeugen, schreibt eine Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vor:
- dass bei Bedarfsgegenständen aus Naturkautschuk der Gehalt an löslichen Latex-Proteinen auf ein Minimum reduziert werden sollte,
- Bedarfsgegenstände oder die entsprechende Verpackung mit einem Hinweis zu versehen sind, dass diese Erzeugnisse unter Verwendung von Naturkautschuk hergestellt wurden.
Sensibilisierende Dispersionsfarbstoffe
Bekleidungsgegenstände einschl. Schuhe, Spielwaren sollten nicht unter Verwendung der nachfolgenden Dispersionsfarbstoffe hergestellt werden:
- Dispersionsrot 1, Dispersionsorange 37/76 und 3, Dispersionsgelb 3 sowie Dispersionsblau 1, 3, 35, 106, 124. Auf weitere Farbstoffe wird geprüft.
Konkrete Regelungen finden sich bisher nur bei Spielwaren für Kinder unter 3 Jahren, aber nicht bei Bekleidungsgegenständen. Von insgesamt 74 untersuchten Proben (im Jahr 2007) wurden sechs Proben (Teddy-Bär, Puppe, Kinderschlafsack, Stickerei-Set für Kinder) unter Verwendung der oben genannten allergieauslösenden Farbstoffe hergestellt. Es handelt sich hierbei um Dispersionsrot 1 und Dispersionsorange 37/76 sowie Dispersionsblau 3. Des Weiteren wurde in acht Proben (Spielzeug und Bekleidung) Dispersions Gelb 54 gefunden. Dieser Farbstoff steht ebenfalls im Verdacht ein allergenes Potential zu besitzen.
Biozide/antimikrobielle Substanzen
Unter antimikrobieller/biozider Ausrüstung wird allgemein eine Wirkung gegen Mikroben verstanden. Insgesamt wurden 105 Bekleidungsgegenstände aus Textilien und Leder (z.B. Socken, T-Shirts, Unterwäsche, Nachtwäsche, Handschuhe, Bademode, Schuhe u.a.) auf antimikrobielle/biozide Substanzen untersucht.
Bei 30 % der Bekleidungsgegenstände wurden antimikrobielle/ biozide Substanzen in sehr unterschiedlichen Konzentrationen nachgewiesen. Bezüglich einer sensibilisierenden Wirkung sollte besonders auf die Verwendung von o-Phenylphenol, Isothiazolinon-Gemische und Triclosan geachtet werden. Diese Biozide wurden u.a. in den o.g. Proben nachgewiesen.
Pflanzenextrakte (Koffein, Aloe Vera, Kamille, Zimt) werden als "Wellness-Zusätze bei Bekleidung, Bettwäsche oder sonstigen Bedarfsgegenständen verwendet. Hier besteht Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber, da es bisher weder substanzspezifische noch Kennzeichnungs-Vorschriften gibt. Da der Verbraucher unzureichend informiert wird, kann er keine Vorsichtmaßnahmen treffen, um sich vor bestimmten Pflanzeninhaltsstoffen zu schützen.
Textiler Bekleidung, Bettwäsche, Hygieneerzeugnissen oder Spielwaren werden Duftstoffe zugesetzt. Bei unseren Untersuchungen wurden Zusätze von Vanillearoma in Unterwäsche, Erdbeeraroma bei Kindersocken mit Erdbeermuster und Zimtaroma in Sandalen nachgewiesen. Die Wirkung der großen Zahl an Duftstoffen ist noch nicht ausreichend untersucht. In der wissenschaftlichen Literatur werden Duftstoffe nach Nickel als die häufigsten Auslöser für Allergien angesehen. Grundsätzlich besteht bei Bedarfsgegenständen mit Duftstoffzusatz Regelungsbedarf durch den Gesetzgeber. Duftstoffe treten inzwischen ubiquitär in vielen öffentlichen Räumen auf. Ein Nachweis der Sensibilisierung, ausgelöst durch einzelne Substanzen, ist hierbei besonders schwierig.
IsothiazolinoneIsothiazolinone Isothiazolinone Isothiazolinone Isothiazolinone Isothiazolinone Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurden 2013 Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Haarpflegemittel auf den Gehalt an Isothiazolinonen untersucht. Isothiazolinone sind Konservierungsstoffe, die mittlerweile häufig in kosmetischen Mitteln verwendet werden. Dabei werden „Methylisothiazolinon" (MI) und „Methylchloroisothiazolinon" (MCI) in kosmetischen Mitteln oft in einer Mischung eingesetzt.
- Im Jahr 2009 hat das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) in seiner "Opinion on the mixture of 5-chloro-2-methylisothiazolin-3(2H)-one and 2-methylisothiazolin-3(2H)-one" (MCI/MI im Verhältnis 3:1; SCCS/1238/09) eben diese Mischung bewertet. Nach damaliger Datenlage wurde die Mischung MCI/MI als extrem hautsensibilisierend bewertet. Der SCCS empfahl daher, die Höchstmenge für das Gemisch aus MCI/MI in kosmetischen Produkten auf 0,0015 % zu begrenzen (siehe VO (EG) 1223/2009 über kosmetische Mittel (Anhang V, Lfd. Nr. 39).
In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahre 2013 wurde über eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang mit MI in kosmetischen Mitteln berichtet.
- Die Ursache für eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang mit MI ist laut BfR die steigende Verwendung als Konservierungsstoff von Kosmetika oder anderen Verbraucherprodukten (wie wässrigen Dispersionsfarben). Dadurch kommen Verbraucher gegenwärtig häufiger mit Produkten, die MI enthalten, in Kontakt als in der Vergangenheit. Das BfR hat aufgrund dieser Entwicklung die Substanz hinsichtlich ihres allergieauslösenden Potenzials bewertet. Dabei kommt das BfR zu dem Schluss, dass auf Basis der vorhandenen Daten zum Anstieg von Kontaktallergien gegenüber MI eine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers möglich ist.
=> Stellungnahme Nr. 020/2013 des BfR vom 22. Januar 2013: „Allergien durch Methylisothiazolinon (MI) in Kosmetika möglich
Zu dem Projekt sind im Jahr 2013 insgesamt 48 Proben im IfB Lüneburg untersucht worden. Dabei handelte es sich um 40 unterschiedliche kosmetische Mittel von 27 verschiedenen Herstellern. Insgesamt wurden 9 Proben bemängelt (also 1/5 aller Proben). In einer Handseife konnte der in kosmetischen Mitteln verbotene Stoff p-Dioxan in einer Höhe festgestellt werden, der über dem Richtwert für den technisch unvermeidbaren Restgehalt lag. Eine weitere Probe wurde wegen einer irreführenden Angabe zu Allantoin bemängelt. Die sonstigen Mängel betrafen Kennzeichnungselemente.
Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Gehalte an MI und/oder MCI oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen.
Weitere Informationsmöglichkeiten zu Allergien:
-
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln für Gefahrstoffe - Schutzmaßnahmen beim Umgang mit sensibilisierenden Stoffen und die Wahl von Ersatzstoffen
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft (Maximale Arbeitsplatzkonzentration und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte): www.dfg.de (MAK und BAT Wert Liste)
- Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB): Kontakt-Allergie
- Bundesinstitut für Riskobewertung (BfR): Allergien durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel (Stellungnahme Nr. 001/2007 des BfR vom 27.09.2006)
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