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Kernlösemittel DIPN in Verpackungen: 8 von 128 Proben beanstandet

Presseinformation Nr. 063 vom 17. Dezember 2004


Das in Selbstdurchschreibepapieren als Kernlösemittel verwendete "Diisopropylnaphthalin" (DIPN) kann in recycelten Kartons, Verpackungen oder Papieren enthalten sein und auf die darin verpackten Lebensmittel übergehen. Einen Gehalt von mehr als 100mg DIPN/kg hält der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ein Gremium der einzelnen Bundesländer und des Bundes) für ,,technisch vermeidbar", hieß es am Freitag von Experten aus dem Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), die in dem Arbeitskreis mitarbeiten. Hintergrund: Bisher existiert kein Richt- oder Grenzwert für DIPN, aber die Experten handeln bei Ihrer Empfehlung nach dem Vorsorgeprinzip: Der Verbraucher sollte so wenig DIPN in seinen Lebensmitteln finden wie möglich.

Untersucht hatten die Experten des LAVES 128 Proben an Lebensmittelver-packungen für Pizza, Nudeln, Schokoladengebäck, Torten und Getreideflocken. Ergebnis: 8 Proben wurden beanstandet. Sie dürfen gemäß Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (§ 31 LMBG) nicht in den Handel gebracht werden. Im Einzelnen: Fünf Proben Pizzaverpackungen enthielten einen Gehalt von 107,7 bis 232,2 mg/kg. Drei Proben Nudelverpackungen wurden mit einem Gehalt von 113,5 bis 142,9 mg/kg Verpackung beanstandet.

Recyclingpapier wird als Rohstoff für die Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Papier und Pappe verwendet. Durch die Nutzung von wieder gewonnenen Fasern – und hier speziell Büroaltpapier als Papierrohstoff – können Lebensmittelverpackungen aus Papier, Karton und Pappe DIPN enthalten. Durch direkten Kontakt oder über die Gasphase (DIPN ist flüchtig), kann das DIPN aus der Verpackung auf das darin verpackte Lebensmittel übergehen. Insbesondere fetthaltige Lebensmittel, wie Schokostreusel, Gebäck oder Pizza mit Käsebelag nehmen DIPN auf, ebenso wie Lebensmittel mit großer Oberfläche – dazu zählen Nudeln, Stärkemehl oder Weizenflocken.

Bereits bei DIPN-Gehalten ab circa 60 mg/kg Verpackungen werden die Hersteller/Verkäufer von der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde auf den Sachverhalt hingewiesen und aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um den DIPN-Gehalt weiter zu senken. Von den insgesamt 128 untersuchten Proben wiesen 23 Proben einen Gehalt zwischen 60 bis 100 mg/kg auf.

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