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Sicherer Genuss möglich: Keine Metallspuren im Getränk bei Glühweintassen oder Punschbechern

LAVES untersucht Keramik mit Weihnachtsdekor


Tasse mit weihnachtlichem Motiv   Bildrechte: © Dmytro – stock.adobe.com

Alle Jahre wieder – die Adventszeit naht! Überall wird geschmückt, gebastelt und es kommen selbstgebackene Plätzchen und Glühwein oder Punsch auf den Tisch. Gerne natürlich in Tassen oder Bechern mit Weihnachtsmotiven. Glasiertes Keramikgeschirr kann allerdings Metallverbindungen an das Getränk abgeben.

Das Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg (IfB) des LAVES untersucht solche Tassen und Becher aus Keramik auf ihre unbedenkliche Benutzung hin.

EU-Bedarfsgegenständeverordnung

Nach der EU-Bedarfsgegenständeverordnung müssen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein. Das heißt, die Materialien müssen so hergestellt sein, dass sie die Nutzer weder schädigen noch gefährden können. Ebenso dürfen sich keine Stoffe aus dem Material herauslösen und bei der Benutzung auf das Lebensmittel übergehen und dieses verunreinigen.

Glühweintassen mit markiertem Trinkrand Bildrechte: © LAVES
Glühweintassen mit markiertem Trinkrand, der gesondert überprüft wird.

Untersuchung

Bei der Untersuchung werden die Gegenstände mit einem Lebensmittelsimulanz (Essigsäure) gefüllt und über einen Zeitraum von 24 Stunden stehengelassen. Aus der Oberfläche der Keramik können sich Metallverbindungen lösen und in die Essigsäure übergehen. Metallverbindungen können aus dem Werkstoff selbst oder aus farbigen Glasurpigmenten stammen, die besonders brillante und langlebige Farben erzeugen. Bei Produkten, die nach Guter Herstellerpraxis hergestellt wurden, kommt es zu keinen Metallübergängen in das Simulanzlösemittel. Anschließend wird diese Lösung auf ihren Gehalt an gelösten Elementen geprüft.

Besonders im Fokus der Untersuchung steht der Trinkrand der Gefäße. Das ist der äußere obere Rand einer Tasse, der mit den Lippen in Berührung kommt. Oft unterscheiden sich Außendekore von der inneren Farbe einer Tasse, weshalb dieser Teil gesondert überprüft wird.

Außerdem werden die gesetzlichen Kennzeichnungselemente überprüft. Dazu gehören die Adressdaten des Herstellers, wenn das Produkt neu in das Regal kommt, sowie, wenn erforderlich, eine Kennzeichnung, dass das Produkt für den Lebensmittelkontakt gedacht und geeignet ist.

Ergebnisse

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg wurden im Jahr 2022 insgesamt 24 Proben mit weihnachtlichen Motiven untersucht, darunter Becher und Tassen aus Keramik und Glas und auch Keksdosen aus Metall. Ein erfreuliches Ergebnis: Keine der Proben war auffällig.

Hauptaugenmerk lag auch dieses Mal auf der Überprüfung von Stoffübergängen, zu denen es durch ein Herauslösen von zum Beispiel Farbpigmenten oder Schwermetallen bei der Verwendung kommen kann.

Geprüft wird der Füllbereich, also das Innere des Gegenstandes, sowie der Trinkrandbereich. Das ist ein 20 Millimeter breiter Bereich am oberen äußeren Rand, der mit den Lippen in Berührung kommt.

Ergebnisse der Vorjahre

Im Jahr 2021 wurden 20 Proben mit Weihnachtsmotiven wie Becher aus Glas, Keramik und Metall untersucht. Alle Proben waren in Ordnung und es wurden weder stoffliche noch Kennzeichnungsmängel ermittelt.

Im Jahr 2020 wurden 16 Keramiktassen- und becher mit weihnachtlichem Dekor untersucht. Alle Proben hielten die gesetzlichen Vorgaben ein. Keine war auffällig, weder stofflich noch hinsichtlich der geforderten Kennzeichnungelemente.

Im Jahr 2019 wurden 29 Lebensmittelbedarfsgegenstände mit Weihnachtsdekoren und -motiven untersucht. Die Tassen, Teller und Schalen aus verschiedenen Materialien wie Glas, Keramik und Metall wurden auf ihre Konformität hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Die Prüfung erfolgte mithilfe der Lebensmittelsimulanzen, das heißt je nach Material wurde Essig- oder Zitronensäure verwendet. Bei der Untersuchung konnten alle untersuchten Gegenstände die stofflichen Vorgaben einhalten. Einzig eine Probe fiel durch fehlende Kennzeichnungselemente auf.

Im Jahr 2017 wurden 18 Keramikgefäße untersucht. In Hinblick auf die Kennzeichnung und die chemischen Untersuchungen (Elementlässigkeiten aus den Gegenständen und dem Trinkrand) wiesen diese keinerlei Abweichungen zu den gesetzlichen Anforderungen auf.

Im Jahr 2016 wurden bei den 16 untersuchten Keramikgefäßen zwei Mängel festgestellt. Bei einer Proben fanden sich Kennzeichnungsmängel, da die Angabe des Herstellers fehlte. Bei einer weiteren Probe wurde eine überhöhte Cadmiumlässigkeit aus dem Trinkrand ermittelt. Der Grenzwert hierfür liegt bei 0,2 Milligramm (mg)/Gegenstand, der ermittelte Wert aus dem Trinkrand lag bei 0,5 mg, womit der Grenzwert überschritten wurde.

Im Jahr 2015 sind bei den von den Überwachungsbehörden eingesandten 10 Proben keine Mängel festgestellt worden. Bei den untersuchten Keramikgefäßen wurden weder Kennzeichnungsmängel noch stoffliche Veränderungen ermittelt.

Auch in den vorigen Jahren (2013-2014) wurden bei rund 70 untersuchten weihnachtlichen Keramikgefäßen keine Auffälligkeiten festgestellt. Nur bei einem geringen Anteil der Proben fanden sich Kennzeichnungsmängel, wie zum Beispiel eine fehlende Adresse des Herstellers.

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