Energydrinks
Voll im Trend oder voll daneben?
Energydrinks sind vor allem bei Jugendlichen als Wachmacher beliebt. Man soll sich besser konzentrieren können und körperlich leistungsfähiger sein. Bei sportlicher Betätigung oder in Kombination mit Alkohol sind sie allerdings alles andere als harmlos.
Die Sortenvielfalt von Energydrinks nimmt ständig zu und neben der klassischen 250 ml Dose sind diese auch in größeren Gebinden in den Supermarktregalen zu finden.
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersuchte im Jahr 2021 insgesamt 50 Proben von Energydrinks.
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Energie durch Koffein und Zucker
Energydrinks sind in der „Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder“ definiert. Es sind koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, die zusätzlich einen oder mehrere weitere Zutaten wie Taurin, Inosit oder Glucuronolacton enthalten. Die zulässigen Höchstmengen für diese Zutaten sind in der Verordnung festgelegt. Die Höchstmenge im verzehrfertigen Lebensmittel für Koffein beträgt 320 mg pro Liter.
Bei einem Koffeingehalt über 150 mg pro Liter muss die Angabe „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung des Getränks erscheinen, gefolgt von der Angabe des Koffeingehaltes in mg je 100 ml vorhanden sein. Diese Anforderungen gelten auch bei loser Abgabe des Getränkes. Hier müssen die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder in Gaststätten auf der Speise- und Getränkekarte aufgeführt werden.
Energydrinks zeichnen sich einerseits durch den Zusatz von Stimulanzien aus, die eine anregende Wirkung auf den Organismus haben. Andererseits können sie einen hohen kalorischen Brennwert aufweisen. Dieser muss auf den Verpackungen im Rahmen der Nährwertkennzeichnung angegeben sein, sodass der Verbraucher sich informieren kann. Bei der losen Abgabe von Getränken in der Gastronomie ist eine solche Nährwertkennzeichnung nicht erforderlich. Bei brennwertverminderten Energydrinks mit Süßungsmittel muss in Verbindung mit der Bezeichnung der Hinweis „(mit Zucker) und Süßungsmittel(n)“ aufgeführt werden, um den Zusatz kenntlich zu machen.
Energydrinks sind vor allem bei Jugendlichen als Wachmacher beliebt. Sie enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker und weitere Stoffe wie Taurin, Inosit und Glucuronolacton. Koffein ist ein natürlicher Inhaltsstoff in Teeblättern, Kaffee, Mate und Guarana, der auf den menschlichen Organismus anregend und belebend wirkt. Unerwünschte Nebenwirkungen können Herzrasen oder Herzrhythmusstörungen, Nervosität, Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen sein. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits vor gesundheitlichen Risiken gewarnt und Warnhinweise auf den Verpackungen gefordert. Beim Konsum größerer Mengen derartiger Getränke im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken können laut BfR unerwünschte Wirkungen nicht ausgeschlossen werden. Für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen seien diese Getränke nicht zu empfehlen.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Die Produktgruppe Energydrink weist inzwischen durch die Verwendung von weiteren Zutaten, die über die in der Begriffsdefinition festgelegten Zutaten hinausgehen, eine sehr große Variabilität in der Zusammensetzung und im Geschmack auf. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES untersuchte im Jahr 2021 insgesamt 50 Proben Energydrinks.
Viele Hersteller verwenden neben der Zugabe von industriell hergestelltem Koffein eine zusätzliche Koffeinquelle, wie Guarana oder Match-Tee. In keiner der eingereichten Probe wurde eine Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstmenge des Koffeingehaltes festgestellt. Aber in zwei Fällen war der nachweisbare Koffeingehalt signifikant geringer als in der Kennzeichnung angegeben. Da Koffein in diesen Getränken ein wertbestimmender Bestandteil ist, wurde die Kennzeichnung als irreführend beurteilt.
Große Unterschiede gibt es im Zuckergehalt, der bei den mit Zucker gesüßten Erzeugnissen zwischen 8,8 g pro 100ml und 14,4 g pro 100ml (Median 10,8 g pro 100 ml) liegt. Einige Hersteller bieten eine zuckerfreie, mit Süßungsmitteln gesüßte Variante an. In allen Fällen stimmten die analytisch ermittelten Gehalte mit der Nährwertdeklaration überein.
Vielen Erzeugnissen dieser Produktgruppe werden die Vitamine Niacin, Panthotensäure B6 oder B12 in hohen Mengen zugesetzt, so dass die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, Stellungnahme 009/2021) vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamine in angereicherten Getränken in einigen Fällen, insbesondere bei einem hohen Konsum, überschritten werden.
Laut Branchenexperten wird das Angebot und die Auswahl an Energydrinks auch in der nächsten Zeit stetig größer werden.- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Energiegetränke/ Übermäßiger Konsum von Energy Drinks erhöht Gesundheitsrisiko bei Kindern und Jugendlichen
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL): Kennzeichnungsregelungen für Energydrinks
- Verbraucherzentrale Brandenburg (VZ): Wie kalter Kaffee mit viel Zucker und Geschmackverstärkern (Pressemitteilung vom 09.03.2021 zur aktuellen Stichprobe)
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Energy-Drinks - unermüdlich aufgespuscht
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