Medienaufsicht
Überwachung der Impressumspflichten im Internet und in Druckwerken
Aufgabe der Medienaufsicht im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Dezernat 13 - Recht) ist die Überwachung der Impressumspflicht von Druckwerken nach dem Niedersächsischen Pressegesetz (NPresseG).
Seit dem 16. Mai 2020 ist die Landesmedienanstalt Niedersachsen (NLM) für die allgemeine Aufsicht über Telemedien gemäß § 59 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) – mit Ausnahme des Datenschutzes - zuständig, deren Anbieter ihren Sitz in Niedersachsen haben. Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung der NLM vom 25.05.2020.
Für Anfragen bezüglich der Impressumspflichten im Internet wenden Sie sich bitte direkt an die Landesmedienanstalt Niedersachsen: www.nlm.de.
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