Döner Kebab oder Hackfleischspieß oder...?
Nicht alles, was sich in Imbissbuden am Spieß dreht und unter dem Namen „Döner“ verkauft wird, ist auch ein „Döner“. Um als „Döner“ oder „Döner Kebab“ über den Tresen gehen zu können, müssen die Drehspieße bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ob ein „Döner“ hält, was er verspricht, wird regelmäßig im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES untersucht. Dort werden regelmäßig Drehspieße verschiedenster Art auf ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung hin geprüft.
- Döner Kebab
Die Wortbestandteile von „Döner Kebab“ oder „Döner Kebap“ sind türkischen Ursprungs und bedeuten „döner“ = Dreh-, sich drehend und "Kebab“ = Röstfleisch, geröstet.
Ein „Döner Kebab“ oder „Döner“ besteht aus dünnen Rind-/Kalbfleisch und/oder Schaf-/Lammfleisch, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden. Es darf auch Hackfleisch bei der Herstellung eines Dönerspießes verwendet werden, jedoch zu höchstens 60 Prozent. Ein fertiger Spieß muss also zu mindestens 40 Prozent aus Fleischscheiben bestehen. Außer Salz und Gewürzen sowie gegebenenfalls Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält ein Döner Kebab keine weiteren Zutaten. Außerdem sind bestimmte Zusatzstoffe für Döner Kebab zugelassen.
Wenn andere oder zusätzliche Zutaten verwendet werden, wie zum Beispiel Geflügelfleisch, Sojaeiweiß oder Paniermehl, oder wenn über 60 Prozent Hackfleisch verwendet worden sind, müssen diese Zutaten mit in der Bezeichnung stehen, wie zum Beispiel „Döner Kebab mit Paniermehl“.
Werden hingegen bei der Herstellung eines Spießes mehrere andere Zutaten verwendet, entspricht der Drehspieß nicht mehr der Zusammensetzung, die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem Döner Kebab normalerweise erwarten1. Der Drehspieß darf dann nicht mehr „Döner Kebap“ heißen, sondern muss eindeutig beschrieben werden, wie zum Beispiel „Hackfleischdrehspieß aus Rinder- und Geflügelfleisch mit Trinkwasser und Paniermehl“.
- Hähnchen-Döner Kebab
Bei Hähnchen-/Puten-Döner Kebab wird ausschließlich Scheibenfleisch und kein Hackfleisch eingesetzt; der maximale Hautanteil beträgt 18 Prozent.
Hähnchen-Döner Kebab wird üblicherweise aus gewürzten Hähnchenschenkel-Fleischscheiben (mit Haut, ohne Knochen) hergestellt. Qualitative Unterschiede ergeben sich durch den unterschiedlichen Hautanteil der Hähnchenschenkel. Da beim Huhn das meiste Fettgewebe unter der Haut zu finden ist, ist Hähnchen-Döner Kebab im Allgemeinen nicht als mager oder fettarm einzustufen.
- Hackfleisch-Drehspieß
Drehspieße, die zu über 60 Prozent aus Hackfleisch sowie mehreren anderen Zutaten bestehen, können auch als „Hackfleischdrehspieß mit …“ bezeichnet werden.
Oft wird außer Hackfleisch auch fein zerkleinertes Fleisch zur Herstellung von Drehspießen verwendet. Fein zerkleinertes Fleisch ist kein Hackfleisch. Drehspieße, die zu einem überwiegenden Anteil aus fein zerkleinertem Fleisch bestehen, dürfen daher nicht als „Hackfleischdrehspieße“ bezeichnet werden. Sie müssen so beschrieben werden, dass man sie nicht mit einem „Döner Kebab“ oder einem „Hackfleischdrehspieß“ verwechseln kann, zum Beispiel „Drehspieß aus fein zerkleinertem Rindfleisch mit…“.
Allgemein ist die Bezeichnung als „Döner Kebab Art“ für Drehspieße, die wegen ihrer Zusammensetzung keine „Döner Kebab“ sind, nicht zulässig.
1Verkehrsauffassung für Döner Kebab, Döner Kebap, Hähnchen-/Puten-Döner Kebab, Hähnchen-/Puten-Döner Kebap, Nummer 2.1.4.2 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches
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