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Backpapiere und Backformen gesundheitlich unbedenklich

Mensch bereitet traditionelle Halbmondkekse für Weihnachten und die festliche Jahreszeit zu und bereitet den Teig auf einem Backblech zum Backen vor. Nahaufnahme der Hände Bildrechte: © Lars Zahner - Fotolia.com
Vanillekipferl auf Backpapier

Frisch gebackene Vanillekipferl, Spitzbuben und Kokosmakronen – wie lecker riecht die Adventszeit! Es wird gebacken und genascht. Neben all den leckeren Zutaten dürfen zwei Dinge nicht fehlen: Backformen und Backpapier. Backformen gibt es nicht nur aus Metall, Keramik oder Silikon. Gerade Muffinförmchen sind auch aus Papier und Pappe beliebt. Besonders gerne werden bunt bedruckte Förmchen verwendet. Doch können Backpapier und Backformen aus Papier und Pappe unbedenklich verwendet werden?

Das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg hat Proben auf Kennzeichnungsanforderungen und Fabrikationshilfsstoffe untersucht. Backformen gibt es nicht nur aus Metall, Keramik oder Silikon. Gerade Muffinförmchen sind auch aus Papier und Pappe beliebt. Besonders gerne werden bunt bedruckte Förmchen verwendet.

Muffinförmchen können mit Nassverfestigern hergestellt sein, die dafür sorgen, dass sich keine Papierfasern beim Kontakt mit feuchten Lebensmitteln – wie Teig – ablösen. Problematisch kann das werden, wenn sich aus den Ausgangsstoffen der Nassverfestigungsmittel die Chlorpropanole 3-MCDP und 1,3-DCP bilden und diese auf das Lebensmittel übergehen. Chlorpropanole können gesundheitsschädlich sein.

Das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht regelmäßig Backpapier und Backformen aus Papier und Pappe. Das Untersuchungsspektrum bei Lebensmittel-Bedarfsgegenständen aus Papier, Pappe und Karton beinhaltet neben der Überprüfung der Kennzeichnungsanforderungen unter anderem die Überprüfung auf Fabrikationshilfsstoffe und die Farbechtheit. Die Prüfparameter haben wir weiter unten aufgelistet.

Untersuchungen des LAVES

Backpapiere und Backformen

Tipps für die eigene Bäckerei im Umgang mit Backpapier und Backformen

Prüfparameter für Backpapiere und Backformen

Untersuchungen des LAVES

Die Untersuchungsschwerpunkte gestalten sich in jedem Jahr anders. In den vergangenen Jahren wurden Backpapier und farbige Backförmchen regelmäßig untersucht.

Im Jahr 2024 wurden unter anderem 22 Backförmchen für Muffins auf PFAS untersucht, 15 dieser Förmchen waren belastet mit Gehalten von bis zu 1399 mg/kg 6:2-FTOH. Wegen fehlender Grenzwerte mussten die hohen Gehalte in den Proben bisher toleriert werden. Seit Veröffentlichung des Grenzwertes am 20.09.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union weist das Institut für Bedarfsgegenstände die Inverkehrbringer auf den kommenden Grenzwert hin. Dies soll zu einer Sensibilisierung der Marktteilnehmenden für die Problematik führen und so zu einer geringeren Beanstandungsquote bei Inkrafttreten des Grenzwerts. Ab Oktober 2026 wird für 6:2 FTOH ein Grenzwert von 1 mg/kg gelten, die Verordnung (EG) 1907/2006 legt dies für bestimmte Papiere, zu denen Muffinförmchen gehören, fest. Mehr Informationen zu PFAS im Artikel PFAS in Papiergeschirr – Papier für die Ewigkeit.

    Im Jahr 2023 hat das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des LAVES 29 Proben Backförmchen aus Papier untersucht. Aus Niedersachsen kamen davon 12 Proben und zusätzliche 17 Proben wurden im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) untersucht. Schwerpunkt war die Untersuchung auf Chlorpropanole.
    Das positive Ergebnis: Die 29 Proben entsprachen den Anforderungen.

      Im Jahr 2022 wurden 15 Proben Backpapiere und 25 Muffinförmchen untersucht. Die Backpapiere wurden auf die Elemente Blei, Cadmium und Aluminium untersucht. Bei einer Probe fehlte der Kennzeichnungshinweis, dass Backpapiere bei maximal 220 Grad Celsius (°C) verwendet werden dürfen.
      Die Papier-Muffinförmchen wurden auf Chlorpropanole, Elemente und flüchtige Stoffe untersucht. Bei zwei Proben fehlte der Hinweis auf die maximale Temperatur von 220°C. Eine Probe war auffällig wegen einer Überschreitung des Richtwerts von 3-MCPD. Eine weitere Probe überschritt ebenfalls den Richtwert von 3-MCPD und hatte eine mangelhafte Kennzeichnung (die Adresse beziehungsweise der Sitz des Herstellers fehlte).

      In den Jahren 2019 und 2020 hat das IfB Lüneburg im Rahmen der Planprobenahme 16 Backpapiere (Rollen und fertige Zuschnitte) sowie 37 farbige Backformen (vorwiegend Muffinförmchen) aus Papier und Pappe untersucht.
      Neben der Prüfung der Kennzeichnungsanforderungen beinhaltete das Untersuchungsspektrum die Überprüfung auf Mineralöl und -übergänge und Fabrikationshilfsstoffe. Die Verwendung von Fabrikationshilfsstoffen ist durch Höchstmengenregelungen in der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Nummer XXXVI/2 beschränkt. Nur wenn diese eingehalten werden, darf ein Backpapier beziehungsweise eine Backform aus Papier oder Pappe zum Verkauf angeboten werden. Alle 53 Proben entsprachen im Hinblick auf Kennzeichnung und Zusammensetzung den Anforderungen.

      Backpapiere und Backformen

      Die Papierherstellung ist ein komplexer Prozess, bei dem neben den eigentlichen Rohstoffen wie Zellulosefasern und Füllstoffen auch Fabrikationshilfsstoffe und spezielle Papierveredlungsstoffe zur Anwendung kommen:

      • Beschichtungen: Backpapiere müssen so ausgerüstet sein, dass der Teig von Weihnachtsplätzchen, Keksen, Kuchen oder anderen Lebensmitteln nicht am Papier kleben bleibt. Hochverdichtete Zellulosefasern im Backpapier, die mit einer hauchdünnen Silikonschicht überzogen werden, sorgen dafür, dass nichts vom Backgut kleben bleibt.
      • Nassverfestigungsmittel: Backpapier darf sich bei Kontakt mit feuchten Lebensmittel (wie beim Schmoren von Fisch und Gemüse in eingeschlagenem Backpapier) nicht auflösen.
      • Alterungsschutz: Backpapier muss lagerfähig bleiben und darf nicht nach kurzer Zeit brüchig werden und damit nicht mehr verwendbar sein.
      • Backpapier muss geruchsneutral sein und darf auch beim Backprozess keine Geruchsstoffe freisetzen, so dass keine sensorische Beeinträchtigung der Backware auftritt.

      Bei Backpapieren und Backformen handelt es sich gemäß Lebensmittelrecht um Lebensmittel-Bedarfsgegenstände. Grundsätzlich unterliegt Backpapier – wie alle anderen Lebensmittel-Bedarfsgegenstände – der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1935/2004. Diese beinhaltet einerseits Kennzeichnungsanforderungen, wie zum Beispiel die Angabe des Herstellers beziehungsweise Verkäufers mit der zugehörigen Anschrift sowie gegebenenfalls das Aufbringen von notwendigen Hinweisen für die richtige Anwendung. Auch regelt diese Verordnung die allgemeinen Anforderungen, die an Lebensmittel-Bedarfsgegenstände gestellt werden. Backpapiere beziehungsweise Backformen müssen der Guten Herstellungspraxis entsprechen und dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel abgeben, die geeignet sind:

      • die menschliche Gesundheit zu gefährden,
      • aufgrund von Stoffübergängen eine unvertretbare Veränderung (Höchstmengenüberschreitung) der Zusammensetzung der gebackenen Lebensmittel zu bewirken,
      • die Backware sensorisch, also geschmacklich und geruchlich, oder durch Farbstoffübergänge zu beeinträchtigen

      Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht eine Sammlung von Empfehlungen für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Die Empfehlung des BfR „XXXVI/2 Papiere, Kartons und Pappen für Backzwecke“ beinhaltet Regelungen und Höchstmengenbeschränkungen für die Rohstoffe, Fabrikationshilfsstoffe und Papierveredlungsstoffe zur stoffbezogenen Überprüfung der Guten Herstellungspraxis. Auch die Vorgabe, dass ein Hinweis mit der Höchsttemperatur von 220 Grad Celsius (° C) zu finden sein muss, ist dort geregelt.

      Die Höchsttemperatur von 220 Grad Celsius begründet sich darauf, dass sich Papier naturgemäß bei höheren Temperaturen zersetzen kann. Aus diesem Grund sollte ein Backpapier auch nur einmal verwendet werden. Die vorgegebene Höchsttemperatur soll dafür sorgen, eine Zersetzung durch Hitze (Brennen) zu verhindern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Backpapier sofort Feuer fängt, nur weil es einmal höher erhitzt wurde. Es wird aber empfohlen, das Backpapier nicht schon beim Aufheizen im Ofen zu haben, um die Hitzeeinwirkung auf das Backpapier auf die Dauer des Backens zu beschränken.

      Tipps für die eigene Bäckerei im Umgang mit Backpapier und Backformen


      Mit Teig befüllte Muffin-Backformen auf einem Backblech   Bildrechte: © agneskantaruk - stock.adobe.com
      Muffinförmchen am besten nicht zu voll machen.
      • Halten Sie sich an die Temperaturangaben auf der Verpackung der Backpapiere und Backformen.
      • Verwenden Sie beim Backen Backpapiere, so wird das starke Bräunen von unten und eine dadurch eventuelle Acrylamidbildung vermieden.
      • Füllen Sie Backformen wie beispielsweise Muffinförmchen nicht zu voll, um ein Überquellen des Teigs und damit einen unnötigen Kontakt mit der Außenseite der bedruckten Backformen zu vermeiden.
      • Achten Sie auf frische Zutaten – besonders wichtig ist die Frische bei Eiern, Butter und Nüssen.
      Hier finden Sie die goldenen Regeln beim Backen.

      Prüfparameter für Backpapiere und Backformen

      Verwendete Einheiten: Mikrogramm (µg), Milligramm (mg), Kilogramm (kg), Quadratdezimeter (dm²), Liter (l)

      Im Rahmen der Planprobenahme erfolgte eine Prüfung auf folgende Parameter:

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