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LAVES schaltet ab sofort Bürgertelefon – neue Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter treten in Kraft

LAVES-Presseinformation Nr. 017 vom 21. November 2016


Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der hochpathogenen Vogelgrippe H5N8 sind ausgeweitet worden. Ab heute sind auch kleinere Geflügelhaltungen verpflichtet, neue Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat jetzt ein Bürgertelefon geschaltet: . Diese Infohotline soll insbesondere Geflügelhaltern bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen. Die Experten der Task Force Veterinärwesen des LAVES sind von montags bis freitags unter dieser Telefonnummer direkt zu erreichen. Außerdem ist vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium ein ausführlicher Leitfaden „Verhaltensregeln“ aufgestellt worden - eine zusätzliche Hilfestellung für die Umsetzung.

„Mit diesen strengen Sicherheitsmaßnahmen können wir einen Beitrag leisten, eine weitere Ausbreitung des derzeitigen Geschehens zu verhindern“, meint Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Viruserkrankung. Eine mögliche Infektion auch von Hausgeflügel stellt eine erhebliche Bedrohung für Niedersachsen dar. Die Tiere leiden unter sehr hohem Fieber, Atemnot sowie Husten und sterben innerhalb kürzester Zeit. Nach bisherigen Erkenntnissen sind keine Infektionen beim Menschen mit H5N8-Viren bekannt.

Bisher ist in diesem Jahr ein Fall von Vogelgrippe H5N8 in Niedersachsen bei einem Wildvogel festgestellt worden. Die Reiherente wurde im Rahmen des seit etwa zehn Jahren von Niedersachsen betriebenen Wildvogelmonitorings vom Oldenburger Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES untersucht. Seit Jahresanfang sind bislang mehr als 900 Tiere für das Monitoring beprobt worden, davon allein im November etwa 200 Tiere. Im jährlichen Durchschnitt untersucht das LAVES rund 750 Wildvögel.

In der Eilverordnung des Bundes geht es etwa darum, keine Unbefugten in die Stallungen zu lassen. Tierhalter müssen Schutzkleidung tragen und Hände sowie Stiefel desinfizieren können. Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Ställen Desinfektionsmatten oder –wannen zur Stiefeldesinfektion einrichten; Personen müssen unmittelbar vor Betreten die Hände waschen und desinfizieren. Diese Vorgaben betrafen bisher nur Betriebe mit mehr als 1000 Tieren. Die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ und die „Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltungen (weniger als 1.000 Tiere) und Geflügelhobbyhaltungen“ sind auf www.laves.niedersachsen.de zu finden.

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